Noch eine Hauptdiagnose !?

  • Die Erläuterungen und Definitionen zur Krankenhausstatistik unter
    http://www.statistik-berlin.de/statistiken/ge…efinitionen.htm

    sagen:

    <quote>
    Hauptdiagnose:
    ... ist die zum Zeitpunkt der Entlassung des Patienten bekannte Diagnose, die maßgeblich die vollstationäre Behandlungsdauer beeinflusst bzw. den größten Anteil an medizinischen Leistungen verursacht hat. Sie ist entsprechend der dreistelligen ICD- Klassifikation (9. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen) in den Kategorien 001 bis 999 oder der V-Klassifikation (Nichtkranke Zustände) verschlüsselt.
    </quote>

    ... gilt dies nach wie vor? Oder wird jetzt gängige Praxis sein, die DRG-Hauptdiagnose zu übermitteln?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,
    Auch wenn das Dokument scheinbar aus 2001 stammt, der Inhalt aber wohl eher nicht. Ist es i.R. der &quot;Vereinheitlichung&quot; denn überhaupt noch denkbar, dass die ICD 9 angewandt wird ? M. W. haben die Landesstatistikämter sich doch seinerzeit (Anfang 2000) geäußert, dass sie bei der L4-Statistik der LKA und Diagnosestatistik nach der Krankenhausstatistikverordnung 2000 eine regelhafte Anwendung des amtlichen Diagnoseschlüssels ICD-10-SGB V erwarten... Die von Ihnen zitierte Hauptdiagnose-Definition scheint ja auch eher der Definition nach BPflV zu entsprechen. Ich glaube nicht, dass es sich inhaltlich um ein aktuelles Dokument handelt.

    Gruß
    B. Sommerhäuser :icd: :besen:

  • Zitat


    Original von Admin:
    Die von Ihnen zitierte Hauptdiagnose-Definition scheint ja auch eher der Definition nach BPflV zu entsprechen. Ich glaube nicht, dass es sich inhaltlich um ein aktuelles Dokument handelt.

    Leider finde ich die KHStatV nicht online. Ich kann nur eine
    &quot;Erste Änderungsverordnung&quot; unter
    http://www.kgs-online.de/aktuell/edv/st…/dok_060901.pdf

    finden ...

    Auch den Übergang auf die ICD10 habe ich jetzt nachvollziehen können.
    http://www.lkb-online.de/RS00/lkb090-Um…uf%20ICD-10.doc

    Allein, wie ist die &quot;Hauptdiagnose&quot; für die KHStatV definiert ?

    Hintergrund des Ganzen ist folgendes:
    Unser KIS ist derzeit so konfiguriert, dass es die &quot;Fachabteilungshauptdiagnose&quot; (wie auch immer man die definieren mag) der Fachabteilung mit der längsten Verweildauer für die KHStat zur Verfügung stellt...
    Alternativ besteht die Möglichkeit manuell eine Diagnose als &quot;Episodenhauptdiagnose&quot; zu kennzeichnen. Ich frage mich, woran man hier sein Vorgehen festmachen sollte ??

    mfG

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 27.12.2001 editiert. ]

  • ...ich vermute, die DRG- und KH- Hauptdiagnose werden parallel laufen. Unser KIS bietet die Möglichkeit, sie separat anzugeben. Wenn nicht, ist die DRG-HD automatisch = der KH-HD. Entsprechende §301-Regelungen sind mir bisher allerdings unbekannt.:banane:

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Hallo und ein frohes neues Jahr,

    die Definition muß alt sein...denn die neue (aus Australien übernommene) Definition ist doch:

    Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.

    Alles andere finde ich eher verwirrend und Sonderanforderungen durch statistische Landesämter oder durch mangelnde Gesetzgeberische Abstimmung (wie z.B. für die ambulanten Erste-Hilfe-Fälle mit der alten ICD-10 Version) sollten sowieso durch alle Krankenhäuser boykottiert werden, denn schon jetzt sind die DRG-Aktivitäten ohne zusätzliche Mittel kaum zu bewältigen.

    Gruß

    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin