Wiederkehrer/Verlegung

  • Hallo Forum,

    bei uns wurde ein Patient im Januar unfallchirurgisch versorgt und am 30.01. vormittags entlassen. Zu Abrechnung kommt die I65B.
    Der gleiche Patient wird am Abend des 30.01. mit einem akuten Herzinfarkt wieder stationär aufgnommen und am 11.02. wieder entlassen. Am 19.02. erneute Aufnahme wegen Myokardinfarkt. Der Patient verstirbt am gleichen Tag.
    Klar ist, das der zweite und dritte Aufenthalt als Wiederkehrer zu behandeln sind. Die Frage stellt sich für uns nur, müssen wir den zweiten Aufenthalt als Verlegungsaufnahme erfassen (Wiederaufnahme innerhalb von 24 h), auch wenn die Wiederaufnahme im gleichen Krankenhaus erfolgte?

    Schönen Gruß

    Heribert Hypki

  • Schönen guten Tag Hypki!

    Nein!

    Zitat


    § 1 Abs. 1 KFPV 2004
    [...]Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.


    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]