Interpretation Katalog nach §115 SGB V

  • Hallo Forum!
    im neuen Katalog ambulant zu erbringender Leistungen gibt es eine Spalte "Kategorie", von denen es *, */- und nicht gekennzeichnete gibt.
    Was hat das genau zu bedeuten?
    Der Text oberhalb der Tabelle erklärt nur die Kategorie * (ambulant, wenn nicht Ausnahmetatbestände vorliegen).
    Was aber bedeutet */- und was "ohne Kennzeichnung"?
    Auf jeden Fall ambulant oder auf gar keinen Fall ambulant?
    Der Schweregrad der nicht gekennzeichneten Leistungen ist auch nicht gerade einheitlich, was das Erraten der Bedeutung vielleicht erleichtern könnte.
    Ist vielleicht an anderer (offizieller) Stelle der Umgang mit diesem Katalog noch genuaer erläutert?

    mfg,
    a.wendt

  • Hallo Frau Wendt,
    * Sternchenleistungen werden als eindeutige ambulante Leistungen gesehen. Es sei denn Kriterien aus den sogenannten Tatbeständen, die auch den G-AEP kriterien ähneln, belegen eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit. */- Der Bindestrich bedeutet: gilt nicht für kinder, wobei die DKG Kinder unter 14 Jahren definiert und die Kassen unter 12 Jahren meint.
    In diesen threads wurde das Thema bereits diskutiert
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2676

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2848

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2767

    In diesen Threads finden Sie auch bereits Formulare, die vor stationärer Aufnahme die Tatbestände abprüfen und ein Prüfbogen
    eines MDK der diese Kriterien abprüft.

    Für die restlichen Leistungen im §115 er Katalog werden vermutlich am 01.03.2004 die G-AEP Kriterien von GKV und DKG verabschiedet.
    so daß dann für die nicht Sternleistungen die sogenannten Stichprobenprüfungen nach § 17C machbar werden.

    Ich hoffe ich konnte etwas Licht
    in den §115 bringen.

    Ihr
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies