Hallo,
weiss vielleicht jemand, welche Art von Aufwand eine Mitralklappeninsuff. machen muss (abgesehen von der OP), damit man das
Recht hat, sie als Nebendiagnose zu verschlüsseln?
Wäre dankbar für eine schnelle Antwort.
Gruß
CB
Mitral-Aorten-klappeninsuffizienz Resourcenverbrauch?
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cb1 -
26. Februar 2004 um 10:52 -
Erledigt
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Hallo,
also ich könnte mir als ausreichenden Mehraufwand die Diagnostik vorstellen: Herz-Echo bzw. Herz-Katheter, die zur Abklärung einer Mitralklappeninsuffizienz durchgeführt wurden.
Schönen (verschneiten) Gruss
Jannis
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Hallo und vielen Dank für die Antwort,
Zusatzfrage: ein Herzecho allein reicht nicht?
Gruß
CB
(auch verschneit und für die Frühlingsgefühle eindeutig zu kalt, da
frieren ja die Vögel auf den Bäumen!) -
Doch klar geht das Echo auch alleine, siehe Definition der Nebendiagnose laut DKR:
D003b Nebendiagnosen
Die Nebendiagnose ist definiert als:
„Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”
Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:-
therapeutische Maßnahmen
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diagnostische Maßnahmen
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erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand
Gruss
Jannis -
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Hallo,
unserem MDK vor Ort reicht ein Herzecho nicht.
Und da es meist nur ein Nebenbefund ist ,ohne das
"Behandlungsmanagement" zu beeinflussen, kann ich
das nachvollziehen.
Jannis
Wenn das Herzecho gezielt gemacht wurde, um die Mitralklappeninsuff zu kontrollieren, trifft Ihr Argument therapeutischer Aufwand zu. Aber ein Zufallsbefund ohne Behandlungskonsequenz reicht aus meiner Sicht nicht.Ähnliche Fragen des MDK kommen mir oft zu:
Wann kodiert man Kachexie?
zum Bsp. 40 kg Gewicht, aber kein Aufwand.Wann kodiert man Senilität?
wenn Pflege den Mehraufwand dokumentiert ?--
Kurt Mies -
Ja genau, ich stimme ihnen völlig zu. Sorry, dass meine vorherige Antwort missverständlich war:
Lief das Herz-Echo nicht wegen der Mitral-Klappe, sondern in der Routine oder wegen einer anderen Verdachtsdiagnose, wird man gegenüber dem MDK auf keiner guten Verhandlungsbasis stehen, wenn man nun noch die Mitralklappe unter den Mantel des Herzechos schieben möchte.
Hat man jedoch aus der Auskultation eine Verdachtsdiagnose gehabt und veranlasst ein Herz-Echo zur Abklärung, ist die Bedingung einer Nebendiagnose wohl erfüllt.Gruss
Jannis -
Hallo,
ich stimme Jannis voll zu nach der Regel:Symptom => Diagnostik => Diagnose = kodieren.
Gruß aus Lippstadt
D. Rütter
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Ich danke allen Beteiligten für die kompetenten Antworten.
Hat mir sehr weiter geholfen.
Damit können wir das Thema wohl abschließen.liebe Grüße
CB