medizinisch ein Fall - obere GVWD

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Breitmeier:
    Typisches Beispiel: Stat. Aufnahme einer Frau mit vaginalen Blutungen, Durchführung einer Ausschabung und präoperative Diagnostik, dann Entlassung am Freitag, Wiederaufnahme Montag zur Hysterektomie.

    Ich bezweifele auch weiterhin, daß medizinische und Business-Ethik in der Realität wirklich viel miteinander zu tun haben.


    Komischerweise hätte der MDK in der BPflV-Zeit (außer bei Fallpauschalen) mit Sicherheit behauptet, dass solche Patienten selbstverständlich über das Wochenende nicht im Krankenhaus hätten bleiben müssen.

    Die medizinische Sichtweise ändert sich auch beim MDK mit der Abrechnungsform (wobei ich nicht bestreite, dass dies im Krankenhaus auch so ist).

    Schönen Tag noch
    R.Schaffert

  • Hallo Herr Lueckert,

    kurz vor dem Wochenende will ich Ihnen gerne Recht geben, daß der Arztbrief nicht primär dazu geschrieben wird, um dem MDK die Arbeit zu erleichtern. Deshalb hatte ich auch geschrieben, daß die besonderen Gründe aus dem E- Brief oder den sonstigen Unterlagen hervorgehen sollten. Allerdings sollte der Brief doch die relevanten Sachverhalteenthalten. Wenn eine Therapie unterbrochen wurde oder eine ambulante OP ausnahmsweise stationärdurchgeführt wird, ist dies doch relevant, oder ? Für den Wirtschaftsbetrieb Khs dürfte es sehr relevant sein...
    Ein Rechtsanspruch auf gute oder vollständige Arztbriefe gibt es natürlich leider nicht- im Zuge des Mangels an deutschsprachigen Ärzten im Khs wäre dieser ja auch nicht umsetzbar.
    Da aber selbst MDK- Gutachter bisweilen bequem sind, könnte es beiden Seiten Arbeit, Zeit und Ärger ersparen, wenn die Arztbriefe Besonderheiten aufführen. Sonst müssen wir immer schreiben: OP soll ambulant gemäß § 115b erfolgen, Ausnahmesachverhalte werden nicht mitgeteilt, stat. Behandlung nicht begründet. Sie müssen einen Widerspruch schreiben ( lassen), die Akte kopieren (lassen) und wir müssen alles lesen ( selber!).

    Herr Schaffert hat mit seiner Kritik an den wechselnden med. Sichtweisensicher recht, wobei ich dem Khs nicht vorschreiben möchte, ob es die Pat. übers Wochenende entlässt oder nicht, sondern nur, daß es nicht mehr als eine DRG für einen Behandlungsfall abrechnet.

    Und damit wünsche ich allen ein schönes Wochenende :sonne: , auch den Armen, die -wie meine Frau- noch an diesem Wochenende ärztlich arbeiten müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Schönen guten Tag allerseits uns insbesondere Herr Breitmeier!

    Zitat


    Original von Breitmeier:
    Da aber selbst MDK- Gutachter bisweilen bequem sind, könnte es beiden Seiten Arbeit, Zeit und Ärger ersparen, wenn die Arztbriefe Besonderheiten aufführen. Sonst müssen wir immer schreiben: OP soll ambulant gemäß § 115b erfolgen, Ausnahmesachverhalte werden nicht mitgeteilt, stat. Behandlung nicht begründet.


    Genau diese Haltung ist eines der Probleme, die ich mit dem MDK habe.

    Haben Sie während ihrer klinischen Tätigkeit ihre BG- oder sonstingen Versicherungsgutachten auch nach diesem Motto geschrieben: Was nicht im Arztbrief steht, hatte der Patient nicht gehabt?

    Ich jedenfalls habe meine BG-Patienten zur Begutachtung einbestellt und untersucht und mir die Mühe gemacht, zu recherchieren, welche Unfallfolgen wirklich bestehen.

    Um alle Umstände der Krankenhausbehandlung zu recherchieren, wurden dem MDK weitreichende Rechte gegeben, bis hin zur Einsichtnahme der Krankenakte im Krankenhaus. In vielen Landesverträgen nach § 112 SGB V ist eine Rücksprache mit den behandelnden Ärzten vorgesehen, eine Regelung, der auch das Bundessozialgericht eine zentrale Bedeutung bei der Klärung der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung beimisst.

    Selbst wenn in dem meisten Fällen der Patient bereits entlassen und daher eine eigene Beurteilung der stationären Behandlungsnotwendigkeit durch den MDK am Patienten nicht mehr möglich ist; So einfach - nur den Arztbrief anzufordern und zu sagen, alles was das Krankenhaus nicht darüber hinaus liefert, interessiert erst einmal nicht - kann es sich der MDK nicht machen.

    Macht er es sich aber so einfach, dann liefert er nach meiner Erfahrung dem Krankenhaus eine fast 100 prozentige Chance, das Gutachten vor dem Sozialgericht allein aus formalen Gründen zu kippen und damit seine Forderungen gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen.

    Schönen Tag noch,
    Reinhard Schaffert

  • Einen schönen guten Tag ins Forum,
    hallo Herr Schaffert,

    mich würde schon interessieren, welches BSG-Urteil Sie im Auge haben, aus dem hervorgeht, dass die Kasse alleine wegen eines formalen Fehlers des MDK ihren Anspruch nicht durchsetzen konnte. Bis jetzt kenne ich nur die Problematik des Formfehlers bei der Kasse. Die Bindung an ein bestimmtes Procedere ist sowohl aus Gesetz wie Vertrag im großen Umfang dem MDK anheim gestellt. -

    Auch bei uns fordert der MDK in den weitaus meisten Fällen den Arztbrief(oder Entlassbrief, je nach Terminus und Sichtweise des KH)an. In einer großen Zahl der Fälle kann tatsächlich anhand des Arztbriefs der Fall im Sinn des KH abgeschlossen werden. Fällt das Urteil des MDK negativ aus, erhalten die KH von uns ausreichend Äußerungsmöglichkeiten und Zeit zum negativen Urteil Stellung zu nehmen. In der Gesamtbetrachtung scheint mir diese Vorgehensweise für KH und MDK als die zeitökonomischste.

    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Moin,
    ich hoffe, alle hatten ein schönes Wochenende.
    Ich wollte mit meiner flapsigen Bemerkung über uns \"bequeme MDK- Gutachter\" eigentlich ein bißchen die Schärfe herausnehmen, verstehe aber weiterhin nicht,warum Sie, Herr Schaffert, ein Problem mit vollständigen Arztbriefen haben? Wenn vom üblichen Procedere abgewichen wird (z.B. ambulant durchführbare OP wird stationär erbracht), warum kann die Begründung dafür nicht schon im Entlassungsbrief stehen? Es ist doch allgemein bekannt, das nur bezahlt wird, was auch dokumentiert wurde...
    Wenn der Arztbrief unvollständig oder schlecht geschrieben wurde, habe ich auch keine Probleme damit, mir die ganze Akte anzusehen, nötigenfalls sogar im Khs. Ärgerlich finde ich es aber, wenn bewußt schlechte Briefe geschriebenwerden, um die Kontrolle durch KK und MDK zu erschweren.

    Bis ein Verfahren vor das Sozialgericht geht, werden ja mehrere Widerspruchsgutachten geschrieben, in die natürlich neben dem Arztbrief weitere Informationen des Khs eingehen. Letztendlich sehe ich das Khs hier auch in einer gewissen Bringschuld: Es möchte seine Leistungen gut vergütet haben, dann müssen diese auch transparent und nachvollziehbar sein..

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Breitmeier:
    Ärgerlich finde ich es aber, wenn bewußt schlechte Briefe geschriebenwerden, um die Kontrolle durch KK und MDK zu erschweren.

    Ärgerlich finde ich es, wenn Vorurteile gepflegt werden und pauschale Unterstellungen wichtiger sind als der partnerschaftliche Dialog.
    M. E. müssen sich hier eingefahrene Denkweisen bei allen Beteiligten ändern.


    Zitat


    Original von Breitmeier:
    ...Letztendlich sehe ich das Khs hier auch in einer gewissen Bringschuld: Es möchte seine Leistungen gut vergütet haben, dann müssen diese auch transparent und nachvollziehbar sein..

    Das gilt auch für die Leistung der Gutachter. Lapidare Behauptungen ohne Begründung (vgl. Ausgangsposting von Herrn Gregl) sind weder transparent noch nach fachlichen Kriterien nachvollziehbar.


    Gruß

    E Rembs