Hallo,
habe von einem Kollegen gehört, dass bei Verlegung in eine Reha-Klinik, Verlegungsabschläge erhoben werden.
Wie ist dazu die Rechtslage, meines Wissens sollte dies doch nur für Krankenhäuser nach §109 und nicht für Rehaeinrichtungen nach §111 gelten...oder habe ich da was übersehen?
Gruß