Alte Femurfraktur kodieren ?

  • Hallo Forum.
    Eine Kodierfrage bitte, Fallschilderung:
    Zustand nach Hüftendoprothese auswärts vor 3 Monaten.
    Jetzt Infektion und Komplikation
    Hauptdiagnose T 84.5 von Kasse akzeptiert
    Nebendiagnose A 49.1 akzeptiert (CCL 4)
    Nebendiagnose S 72.10 die alte, ursächliche Femurfraktur (CCL 4) wird von der Kasse nicht akzeptiert.
    Wie ist Ihre Meinung: Kann ich die S 72.10 in diesem Fall noch kodieren ?
    P.S. Die A49.1 (Streptokokken)groupt schon alleine in in die I08A

    Besten Dank
    Ihr

    Kurt Mies

  • Hallo Forum, Hallo Kmies,


    Wenns eh nicht (mehr) gruppierungsrelevant ist würd ich auf eine längere Diskussion mit der KK verzichten. Die S72.10 hätte ich primär wahrscheinlich eher nicht kodiert, da ja aktuell keine Fraktur vorlag und demzufolge auch nicht behandelt wurde (... anders wäre dies selbstverständlich für den Fall, daß eine Fallzusammenlegung stattfinden müßte, was hier jedoch nicht zutrifft). In Fällen wie dem von Ihnen geschilderten, bieten sich stattdessen Kodes aus Z86.- bzw. Z87.- an. Diese sind nicht CCL relevant, eignen sich jedoch gut, um die näheren Umstände bestimmter Fälle gewissermaßen zu erklären. In diesem Falle wäre der Kode

    Z87.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese
    Zustände, klassifizierbar unter S00-T98

    denkbar.

    MfG

    M. Ziebart

  • Hallo, Herr Mies

    der Argumentation der Kasse muss man folgen, wenn die Behandlung der Femurfraktur als abgeschlossen galt. Man hat sich hier sicher an der DKR 1912a orientiert.Wenn die Behandlung allerdings nicht abgeschlossen war, beispielsweise bei einem seit der Primär-Op schwelenden und ambulant behandelten Infekt der Prothese, dann hätten Sie die S72.10 nach o.g. DKR m.E. allerdings sogar zur HD erklären können mit T84.5 als ND

    MfG
    AnMa

  • Hallo Herr Kmies,

    zunächst wurde ich stutzig, weil die A49.1 von der KK akzeptiert wurde, wo doch die T84.5 eher die B95.0-5 als Erregercodierung für die Streptokokken haben will.

    Bei der Diskussion zur S72.10 wurde ich ebenfalls stutzig, weil bei Ihnen die I08A herauskommt. OPS-Ziffern wurden aber nicht angegeben, denn unter die I08 wird so ziemlich alles subsummiert, was am Femur operiert werden kann ohne mit Endoprothesen etwas zu tun zu haben, wenn man davon absieht, dass die Entfernung einer Femurkopfkappe, eine isolierte Entfernung einer Hüftgelenkspfanne oder Pfannenstützschale bzw. Gelenkschnapppfanne und die 5-821.x/y darunter fällt, zumal die 5-829.2 der primäre Girdlestone ist, also mit Endoprothesen auch nichts zu tun hat und die 5-821 eigentlich sehr genau differenziert und daher die 5-821.x/y nur extrem selten zur Anwendung kommen sollte.

    Ich werde daher das Gefühl nicht los, dass hier noch andere Faktoren eine Rolle spielen. Vielleicht kann ein Blick in das Krankenblatt die Erklärung für die Problematik bringen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Moin, Kmies !

    Statt S72.10 (ist immerhin schon 3 Monate her) und A49.1 hätte ich hier als Nebendiagnosen kodiert:
    B95.5! (Streptokokken als Ursache)
    Z96.6 (Vorhandensein Hüftprothese
    T93.1 (Folgen e. Femurfraktur)

    Mit besten Grüßen

    U. Lehmann
    Schleswig

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo Herr Lehmann,

    so einfach würde ich es mir nicht machen.

    In der T84.5 ist die Z96.6 enthalten, es sei denn, der Patient hat weitere Endoprothesen um die es hier nicht geht und die hier nur beiläufigen Charakter aber innerhalb der DKR haben müßten.

    All das kann nur über das Krankenblatt geklärt werden. Natürlich liegt die T93.1 nahe, aber wissen Sie, ob es zu einer Refraktur gekommen ist. Wie kommt die I08 zu stande?

    Ich kann wirklich nur raten, und Herr Bartkowski hat in einem anderen Beispiel recht, man macht sich das Codieren manchmal zu leicht.

    Ich würde das Krankenblatt zu Rate ziehen, alles der Reihe nach codieren, dann prüfen welche Codes in M96er oder T9er Codes umgewandelt werden müssen, welche T8er/B95ff Codes in Frage kommen usw., weshalb der Patient aufgenommen wurde und dann nach Analyse die HD festlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Moin, Herr Winter!

    Natürlich haben Sie völlig recht, die Z96.6 ist in der T84.5 enthalten und darf nicht zusätzlich kodiert werden.

    Die T93.1 bezieht sich auf die anamnestischen Angaben, ersetzt also die S72.10, "die alte, ursächliche Femurfraktur".

    Für den Fall, daß die Protheseninfektion zur stationären Aufnahme geführt hat (und keine zusätzliche Komplikation wie Lockerung o. ä. dabei war) also:
    HD T84.5 (Protheseninfektion)
    ND B95.5! (Streptokokken als Ursache)
    T93.1 (Folgen e. Femurfraktur)

    Mit besten Grüßen

    U. Lehmann
    Schleswig

    Uwe Lehmann
    Chirurg