ambulanter/stationärer Fall

  • Hallo liebe Experten,

    folgendes Problem ist gerade aufgetaucht:

    Ein Patient ist unter Fallnummer X mehrfach ambulant im Haus . Bei
    seinem letzten Besuch werden Laborwerte bestimmt, die zu einer
    stationären Aufnahme (Fallnummer Y) am gleichen Tag führen.

    Der ambulante Fall wird KV-abgerechnet, der stationäre Fall nach
    DRG.
    Können die Laborwerte (sie gehören meiner Meinung nach zum ambulanten
    Aufenthalt) über den ambulanten Fall abgerechnet werden ??
    Oder sind sie im stationären Fall (vom gleichen Tag) enthalten ??

    Lt. Auskunft die Leistungen vom gleichen Tag e nicht ambulant abrechenbar
    Ich bin gespannt ...

    M.Schrenk

  • Hallo, M.Schrenk

    m.E. nach müssen Leistungen z.B. in einer Notfallambulanz, die dann zur stat. Aufnahme führen, wie Laborwerte in Ihrem Fall, dem stat. Fall zugeordnet werden


    MfG
    AnMa

  • Hallo Forum,

    ich habe gerade keine Gesetzes Texte zur Hand und bin auch nicht besonders fit was die Definitionen ambulant, stationär, vor- oder teilstationär sind.
    Kann man den ambulanten Aufenthalt nicht auch als vorstationär einordnen und damit über die Umwandlung von vorstationär in stationär die erbrachten Leistungen in die abzurechnende DRG einbringen?

    MfG
    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Hallo Frau Schrenk,

    wir verfahren auch bei ambulanten Operationen so: wenn stationär aufgenommen, werden die Leistungen diesem Aufenthalt zugeordnet.
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    vielen Dank an alle. Ich werde mich wohl der Mehrheit beugen müssen.

    In der Regel machen wir bei solchen Patienten einen Fallart
    wechsel vom ambulant auf stationär, d.h. die Leistungen sind
    dem stationären Fall zugeordnet.

    In Beispiel hat der Patient schon viele
    andere ambulante Besuche unter
    seiner Fallnummer, die KV-abgerechnet werden sollen.

    Martina Schrenk