ZE 37 Zellaherese i.V DRG A15 bzw. A42Z

  • Hallo Forum,

    es stellt sich bei uns derzeit die Frage, ob zusätzlich zu der DRG A15 B/C sowie A42 Z eine Abrechnung des Zusatzentgelt ZE 37 - Zellapherese in Abrechnung gebracht werden kann. Es wäre auch hilfreich zu erfahren, ob dieses ZE bereits mit den KT vereinbart wurde und falls ja in welcher Höhe.

    Vielen Dank
    L.Kulinski

  • Hallo Frau Kulinski,

    tja, da gibt es einige Für und Wieder bei Ihrer Frage.

    :d_gutefrage:
    1. Antwort: Ja, die zusätzliche Abrechnung von ZE37 müsste möglich sein, da bei der Kalkulation der entspr. DRG\'s die Zellapherese nicht in die Preiskalkulation eingegangen ist. Zumindestens taucht die OPS im Projektbericht bei den DRG\'s nicht auf.

    2. Antwort (nach Radio Eriwan): Kommt drauf an. Die Zellapherese ist ja standardmässig Bestandteil der Stammzellentnahme und müsste in der DRG enthalten sein. Damit wäre das Zusatzentgelt nicht abrechenbar.

    Was mich wundert (und was ich als Indiz für eine noch schlechte Kodierlage im Bundesgebiet halte) ist, dass, obwohl seit 2002 möglich, keines der an der Kalkulation teilnehmenden Häuser die Zellapherese verschlüsselt hat, weder in den DRG\'s A15 noch A42, obwohl das ja eine Standardprozedur der Stammzelltransplantation ist.

    Unter dem Budgetdeckel macht eine zusätzliche Abrechnung des ZE37 keinen Sinn, es sei denn, Sie wollen Ihre Basisrate drücken. Sollten Sie aber für die Stammzelltherapie eine Budgetausweitung bekommen, würde ich mit dem 3M-Projektbericht als Argumentationsbasis durchaus die Zellapherese als Zusatzentgelt verhandeln. Da wir die Stammzelltherapie im Budget integriert haben, haben wir kein ZE berechnet.

    Schöne Grüsse aus Krefeld,

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie