• Hallo und einen guten Rutsch (etwas spät, aber dennoch).

    Wer kennt sich mit der Anwendung von OPS-Codes für die Intensivmedizin aus?
    Ist es nicht so, daß für diesen Bereich ein festes Budget in den DRGs bereitgestellt wird bzw. eine "Massiv-Codierung" keinen Einfluß hat?

    Vielen Dank.

    R. Wildenauer

  • Zitat


    Original von Carotthat:
    Wer kennt sich mit der Anwendung von OPS-Codes für die Intensivmedizin aus?

    :rotate: Gute Frage...
    ... die für die Erstellung des Werkes Verantwortlichen offensichtlich nicht !
    ... die für die Erstellung eines Regelwerkes zur Anwendung des Kodewerkes offensichtlich auch nicht !

    Zitat

    Ist es nicht so, daß für diesen Bereich ein festes Budget in den DRGs bereitgestellt wird...


    Davon habe ich persönlich noch nichts vernommen.

    Zitat

    ...bzw. eine "Massiv-Codierung" keinen Einfluß hat?


    Was verstehen Sie unter "Massiv-Codierung"?
    Der neue OPS enthält für viele intensivrelevante Codes bereits die Einschränkung "nur einmal pro KH-Aufenthalt". Auch das Intensivmonitoring wurde auf einige wenige einmalig zu erfassende Codes reduziert.

    Tatsächlich benötigen sie im australischen(!) System maximal 2 Prozedurencodes um alle DRGs erreichen zu können!
    Diese maximal 2 Prozeduren identifiziert allerdings der Grouper in Ihrem (durchaus mehr Prozedurenkodes enthaltenden) DRG-Datensatz!
    Und ohne Vorschrift zur DRG-Bestimmung (DRG-Algorithmus) können Sie nicht sicher wissen, welche (beiden) Prozeduren sie kodieren müssen, um auch die "richtige" DRG zu ermitteln.
    Also lieber gesetzestreu (??) kodieren, was zu kodieren ist (womit sie natürlich genauso Probleme haben werden) und den Grouper die zutreffenden Prozeduren entdecken lassen...

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Aha, gut dann lassen Sie es mich anders formulieren:

    Bringt es für die Intensivmedizin (im Speziellen das Anästhesie- bzw. ICU-Budget und im Allgemeinen für den gesamten Krankenhausaufenthalt) etwas, so Diagnosen wie "postoperative Immobilisation" oder "postoperative resp. Partialinsuffizienz" (alles T-Codes) zu kodieren?
    Weil damit kommt man nämlich dann auf eine "Massiv-Kodierung" mit ca. 20 Diagnosen auf einen Fall, wo eine fragwürdiger als die andere ist und vollkommen unübersichtlich wird?!

    Gruß.

  • Zunächst allen Forumsteilnehmern und Gästen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2002 !!

    Zum Thema "Intensivmedizin"

    Ich kann Herrn Hirschberg nur voll und ganz zustimmen. Tatsächlich reichen 2 OPS-Schlüssel, aber das nützt nur dem, der es schon geschafft hat das AR-DRG-Handbuch und die (nicht vorhandene) offizielle Mappingtabelle auswendig zu lernen.

    Im ICD-Bereich gibt es gerade unter dem Begriff "postoperative" zahlreiche ICDs, die zur Einstufung in höhere Entgelte über die CCL-Liste oder als Triggerdiagnose führen (z.B. T81.4, T81.8, T81.9, T81.3, K91.3, T81.0, J18.8, ... weiter siehe KODIP "postoperativ")!

    Und letztlich verpflichtet der Gesetzgeber alle (lt. DKR) Diagnosen und Prozeduren zu verschlüsseln. Macht ja unter der Notwendigkeit ein "GERMAN"-DRG-System zu kalkulieren und zu entwickeln auch Sinn !!

    MfG

    M. Thieme

  • Ein frohes Neues jahr allen,

    und natürlich sollten Sie alle Diagnosen Codieren die Vorliegen, schließlich gibt es nur eine Fallpauschale für jeden Fall und daraus muß auch die Intensiv finanziert werden.

    D.h. mit einem noch zu schaffenden Kostenträgerrechnerischen Verfahren wird die Intensivstation einen Anteil an jeder DRG bekommen, seperate Bugdets von Kassenseite für die Intensiv wird es nicht geben.

    Also ist es für das Krankenhaus eminent wichtig das gerade auf der Intensiv besonders korrekt codiert wird, da hier ja auch besonders schwer kranke Patienten liegen und damit eine Große Wahrscheinlichkeit für ein `Upgrade` in eine höheren Gesamtfallschweregrad vorliegt.

    Die Abteilungsgrenzen werden im DRG-System aufgelöst, schließlich interessiert die Kasse überhaupt nicht mehr, wo der Patient behandelt wurde sondern nur noch was, ergo alle teureren Abteilung (bes. Intensiv) werden genauestens unter die Lupe genommen und möglichst reduziert...

    Gruß



    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Interessant.

    Was mir persönlich aber dennoch unverständlich bleibt, ist die Kodierung einer "Nierencyste" als Zufallsdiagnose beim Abdomenultraschall sowie die bereits seit Jahren bestehende Hypercholesterinämie (ohne pAVK-Patienten oder HI-Kandidaten).
    Somit läuft ja alles darauf hinaus, aus einem "gesunden", mit einer Einweisungs- bzw. Aufnahmediagnose aufgenommenen Patienten einen "multimorbiden" mit mindestens zehn (teilweise für den Fall irrelevanten) Diagnosen aus der ICU zu entlassen (auch hierfür gab es bereits einmal einen Artikel im dt. Ärzteblatt, _nur_ zu dem aktuellen Fall relevante Diagnosen zu kodieren).

    Kann das Sinn und Zweck sein, eine Diagnosenliste zu haben, die teilweise länger ist als der Velegungsbrief?

    Und was mich vor allen Dingen am meisten fasziniert, ist die (mir nur schwer mögliche) Trennung zwischen pathologisch und patho-physiognomisch bei einer "postoperativer" resp. Partialinsuffizienz (bei Spontanatmung mit einem pO2 von 75mmHg und der "postpoperativen" Anämie mit einem Hb-Wert von 10mg/dl; gerade hier ist ja die "Über"kodierung sehr gut möglich.

    Die OPS-Kodierung ist ja sowieso nur noch eingeschränkt möglich, aber auch hier eine Anmerkung: Werden die im OP-Saal (anästhesiologisch) erbrachten Leistungen (Transfusion, ZVK-Anlage) auch, wie bereits angesprochen, dem Gesamtbudget zugerechnet, oder soll auch hier die ICU _nochmal_ einen OPS-Kode eingeben?

    Danke und Gruß.

  • Zitat


    Original von Carotthat:
    Interessant.
    Hallo

    Was mir persönlich aber dennoch unverständlich bleibt, ist die Kodierung einer "Nierencyste" als Zufallsdiagnose beim Abdomenultraschall sowie die bereits seit Jahren bestehende Hypercholesterinämie (ohne pAVK-Patienten oder HI-Kandidaten).


    >> wenn eine Therapie mit einem Lipidsenker eingeleitet wurde, oder
    ein längeres Gespräch stattgefunden hatte, dann ist diese Diagnose
    auch zu kodieren.
    Es gibt klare Richtlinien in den Kodierrichtlinien, was als Neben-
    diagnosen zu kodieren ist, vor allem diejenigen die Resourcen
    benötigen.

    Zitat


    Somit läuft ja alles darauf hinaus, aus einem "gesunden", mit einer Einweisungs- bzw. Aufnahmediagnose aufgenommenen Patienten einen "multimorbiden" mit mindestens zehn (teilweise für den Fall irrelevanten) Diagnosen aus der ICU zu entlassen (auch hierfür gab es bereits einmal einen Artikel im dt. Ärzteblatt, _nur_ zu dem aktuellen Fall relevante Diagnosen zu kodieren).

    Kann das Sinn und Zweck sein, eine Diagnosenliste zu haben, die teilweise länger ist als der Velegungsbrief?

    Und was mich vor allen Dingen am meisten fasziniert, ist die (mir nur schwer mögliche) Trennung zwischen pathologisch und patho-physiognomisch bei einer "postoperativer" resp. Partialinsuffizienz (bei Spontanatmung mit einem pO2 von 75mmHg und der "postpoperativen" Anämie mit einem Hb-Wert von 10mg/dl; gerade hier ist ja die "Über"kodierung sehr gut möglich.

    Die OPS-Kodierung ist ja sowieso nur noch eingeschränkt möglich, aber auch hier eine Anmerkung: Werden die im OP-Saal (anästhesiologisch) erbrachten Leistungen (Transfusion, ZVK-Anlage) auch, wie bereits angesprochen, dem Gesamtbudget zugerechnet, oder soll auch hier die ICU _nochmal_ einen OPS-Kode eingeben?


    Gabe von Konserven im OP-Saal, die Routinemässige gegeben werden,
    sollten nicht gegeben werden. Nur ausserplanmässige Sachen sollte
    man kodieren.


    Mfg
    Alexander Kaiser
    Med. Controlling KKH Leonberg
    Med. Klinik

  • Zitat


    Original von akaiser:
    Es gibt klare Richtlinien in den Kodierrichtlinien, was als Neben-
    diagnosen zu kodieren ist...

    ...hier muss ich widersprechen! Klare Richtlinien sind in den "Deutschen Kodierrichtlinien" ( :banane: ) nicht zu finden. Insbesondere für die Nebendiagnosen finden sich widersprüchliche Aussagen:

    Zitat


    Original von akaiser:
    Nur ausserplanmässige Sachen sollte man kodieren.


    ... besser gesagt: wenn Sie etwas machen, dann kodieren Sie es immer dann, wenn es nicht zwingend erforderlich gewesen wäre...
    Ein zentralvenöser Zugang bei "großen" Operationen gehört noch lange nicht in jedem Haus zum "Standard"! Kodieren Sie ihn.
    Zwar ist die postoperative Schmerztherapie bereits im Operationscode enthalten, aber es ginge auch ohne Epiduralkatheter. Kodieren Sie also die postoperative epidurale Injektion (nur einmal pro Aufenthalt laut OPS).

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 03.01.2002 editiert. ]

  • lieber herr kaiser, hallo ng, frohes neues jahr :drink: ,

    jetzt muß ich mal wieder mein bekanntes fass aufmachen:

    was ist eine routinemäßige anwendung?? selbst leitlinien sind da wenig hilfreich. die zahl der leitlinienen in der anästhesie ist immer noch begrenzt !! nur außerplanmäßige sachen sollte man kodieren ??
    ich bin ja "vom gefühl her" doch ihrer meinung, daß man nur "über das normale maß hinaus gehende" sachen codieren sollte. aber diese sind nicht definiert. was ist bestandteil der op oder narkose ? dies ist sicher auch vom versorgungsstatus / finanzstatus/ der verschwendungssucht und dem novemberfieber abhängig.
    ein uniklinik wird zvk anders einstzen als ein haus der grundversorgung.
    (der geneigte leser wird einwenden: ist halt deren problem, wie die das bezahlen)
    dennoch kriege ich kein licht in das dunkel der frage, welche perioperativen einzelheiten tatsächlich dokumentiert werden müssen.
    dies um so mehr, als dadurch auch das problem der basisfallpreis-kalkulation betroffen ist. wer jetzt tiefstapelt, wird es in zukunft auch müssen. ob das allerdings ein ausheben eines datengfriedhofes rechtfertigt, scheint mir fragwürdig.
    da ich zu weit vom thema abweiche, werden ich einen letzten versuch unternehmen, die thematik in einem thread nochmals anzustossen.

    gruß aus essen,

    peter merguet

  • [/quote]

    lieber herr kaiser, hallo ng, frohes neues jahr :drink: ,

    jetzt muß ich mal wieder mein bekanntes fass aufmachen:

    was ist eine routinemäßige anwendung?? selbst leitlinien sind da wenig hilfreich. die zahl der leitlinienen in der anästhesie ist immer noch begrenzt !! nur außerplanmäßige sachen sollte man kodieren ??
    [/quote]

    Hallo Herr Kaiser, hallo Herr Merguet!

    Genau das ist einer der vielen Schwachpunkte der Prozedurendefinition. Meines Wissens ist eben nirgendwo exakt festgehalten, was in welcher Prozedur auch wirklich enthalten ist. Wenn auch für die DRG-Definition 2 Prozeduren genügen (wenn es denn die richtigen sind...), braucht man für die Festlegung von Behandlungspfaden etc. einen Überblick über alle vorgenommenen Maßnahmen. Will man die jetzt redundant gesondert erfassen(möglichst noch in GOÄ), droht ein Friedhof von (u. U. inkonsistenten) Daten, von denen einige für die DRG-Gruppierung notwendig sind, einige für die Definition von Behandlungspfaden genutzt werden und ein großer Teil, der erfaßt wurde, weil er vielleicht mal für irgendwas gebraucht werden könnte. So richtig hilfreich ist das nicht.

    Gruß aus dem (heute wirklich schönen) eisigen Hamburg


    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Manfred Nast

  • Und jetzt wieder mal was Neues, weil wir schon recht weit vom Ursprungs-Thread "Intensivmedizin" abgekommen sind (aber dennoch nicht ungewollt ;))

    Wie kodiere ich denn nun den Langlieger auf der Intensiv, der zu gut für die ICU, aber zu schlecht für die Normalstation ist (der sog. Päppelpatient)???
    Und die Arztbegleitung bei notwendigen Diagnostikfahrten bei intubierten Patienten?
    Und der katecholaminpflichtige Patient, der nur mit Höchstdosen an Noradrenalin am Leben gehalten werden kann (nur der Beatmungs-OPS wäre doch schlicht untertrieben)???

    In diesem Sinne, noch einen schönen Sonntag...