Bilaterale Prozeduren

  • Guten Tag verehrtes Forum,

    bei einer doppelt kodierten Implantation einer TEP (gem. DKR Proz) erhöht sich richtigerweise die DRG von z.b. I03C Eingriffe am Hüftgelenk, Ersatz des Hüftgelenks... auf die I01B Beidseitige Eingriffe oder große Eingriffe an Gelenken... mit einer höheren Gewichtung.Soweit o.k.

    Bei Leisten-/Schenkelhernien scheint die doppelte Proz Kodierung nutzlos, da die DRG G09A/B einen Altersplit beeinhaltet.(?!?)
    Gibt es eine andere Möglichkeit?

    Vorallem bei den Varizen, die ab 04 aus der bis 03 geltenden F20z ZUR F20A/B geworden sind, bringt eine doppelte Proz Kodierung keine Steigerung. Obwohl beidseits operiert, wird keine Erhöhung erreicht. Wird die F20A nur durch weitere ND erreicht? Korrekt?

    Bitte um Antworten/Bestätigungen/Korrektur um Licht ins Dunkel zu bringen

    :( :( :(
    Vielen Dank
    Wolfgang Miller:rolleyes:

  • Hallo Herr Miller,

    es ist so, wie Sie sagen. DRG F20A wird erreicht, wenn die Hauptdiagnose eine Diagnose mit Ulceration ist
    (I83.0, I83.2, I70.23, I70.24) oder der PCCL > 2 ist.

    BasisDRG I01 ist soweit ich weiss die einzige BasisDRG, bei der beidseitige Prozeduren eine Rolle spielen. Ansonsten bleibt der Aufwand dafuer immer unberuecksichtigt.

    Viele Gruesse aus Nuernberg
    tvm

  • Hallo tvm und Dank für die Antwort,

    habe inzwischen weiter gesucht und darf noch anmerken, dass die Crossektomie auf der Liste §115b vermerkt ist, die nur unter bestimmten Tatbeständen stationär behandelt werden darf. Habe den Grouper mit einem solchen "Tatbestand" gefüttert und eine Erhöhung von der F20B zur A erlangt (Herzinsuffizienz als Beispiel).

    Dass ansonsten. außer der, wie Sie richtig bemerken, I01, doppelte Eingriffe nicht berücksichtigt werden, finde ich weniger gut. Der, der beide Eingriffe zum Wohl des Pat. auf einmal macht, wird "bestraft" und der, der solche Eingriffe splittet und über die Fristen zieht, kann zwei DRGs abrechnen ?!

    Nun ja...Trotzdem wünsche ich Ihnen ein ruhiges Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Miller :bounce:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von tvm:
    BasisDRG I01 ist soweit ich weiss die einzige BasisDRG, bei der beidseitige Prozeduren eine Rolle spielen. Ansonsten bleibt der Aufwand dafuer immer unberuecksichtigt.

    Zitat

    Original von Miller:
    Dass ... doppelte Eingriffe nicht berücksichtigt werden, finde ich weniger gut. Der, der beide Eingriffe zum Wohl des Pat. auf einmal macht, wird \"bestraft\" ....

    Sehr geehrte Herren,

    ganz unberücksichtigt bleiben die bilateralen Eingriffe nicht. Sie gehen kostenmäßig bei der Kalkulation der \"unilateralen\"-DRGs mit ein und beeinflussen somit das RG.
    Sie bekommen also bei Ihren einseitigen Eingriffen immer ein bisserl zweiseitig dazu.

    Außerdem ist ja auch bei allen DRGs meist nur eine OP relevant, sprich, egal wieviele weiteren OPs Sie durchführen, es ändert nichts an der DRG-Zuordnung. Auch hier wäre ja dann konsequenterweise eine \"ungerechte\" Vergütung zu beklagen.
    Ein Fallpauschalensystem zahlt nicht jeden Fall anhand seiner Aufwendungen, sondern den durchschnittlichen Fall. Wenn die Verteilung des Risikos der zweiseitigen Erbringung überall gleich ist, gibt es eigentlich keine großen Problem.

    Soviel zur Theorie.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau