verschiedene Keime verschlüsseln?

  • Hallo, Forum,
    bei folgender Sachlage bin ich oft unsicher: bakteriologische Untersuchung weist verschiedene Keime nach. Können/müssen sie alle kodiert werden und wenn ja, wie?
    Auf Antwort wartet gespannt Christiane
    Danke!

  • Hallo Christiane,
    wenn man sich auf die Definition einer Nebendiagnose nach DKR besinnt, fällt die Antwort leicht:
    es wurde eine bakteriologische Untersuchung gemacht, Antibiose eingeleitet:
    -ein Keim darf kodiert werden.
    Dies wurde auch in zahlreichen Fallprüfungen durch den MDK bestätigt. Frgl. bleibt jedoch, warum einige (sogar Problem-)Keime keinen CCL haben.
    Gruß
    Dr. M. Dittes

  • Hallo, Herr Dr. Dittes, hallo Forum,
    es ist mir schon klar, dass Keime verschlüsselt werden können, nur was tun, wenn laut Bak.untersuchung 2 oder gar 3 verschiedene gefunden wurden? Meines Wissens kann man nur einen Keim als Sekundärcode an eine primäre Diagnose "anhängen". Fallen eventuelle andere dann unter den Tisch?
    Sonnige Grüße aus dem Norden Christiane

  • Hallo Christiane,
    wenn mehrere Keime gefunden werden, dann verschlüssele ich sie auch. Sie lassen sich in unserem System problemlos auf die Primädiagnose ziehen.
    Mit freundlichem Gruß
    Tiffany

  • Hallo,
    ich kann mich der Meinung leider nicht anschließen alle Keime einer Bakt.-US anzugeben. Die Forderungen an eine N-Dx nach DKR sind nicht erfüllt (diagn./therap./pfleg. Mehraufwand).
    Als Optionshaus rechnen wir seit dem 1.1.03 mit DRGs ab. Wir gerieten als Frühumsteiger natürlich in den Focus der KK und des MDK. Unsere Devise ist: max., aber korrekt verschlüsseln. Man kann natürlich alle Keime angeben, dies wird aber keiner Überprüfung standhalten. Zudem ist zu befürchten, dass der Verlust des "guten Rufes" beim MDK und den KK direkt proportional zur der Anzahl der Anfragen steht.
    Gruß aus dem Pott.
    M. Dittes

  • Bitte keinen vorauseilenden Gehorsam !
    Die DKR-Regelungen zu den Nebendiagnosen betreffen Nebendiagnosen !
    Nicht Primär/Sekundärkodierungen (*Kodes und !Kodes), hier gibt es eindeutige Verpflichtungen, diese zu verwenden. Die Hinweise finden sich sowohl in der ICD-10-GM als auch in den DKR.
    Wenn die Macher des G-DRG-Systems entsprechende Höherbewertungen nicht wollen, obwohl man sich ja einstimmig für dieses international bewährte System entschieden hat, haben sie die Möglichkeit, die CCL-Bewertungen und die CCL-Matrix anzupassen und v.a. über die Ausschlusslisten weitere Diagnosenkodes zu neutralisieren. Zeit genug war ja dafür. Hierzu brauchen wir keine weiteren Kodierregeln.
    Eine Beanstandung Ihres Kodierverhaltens durch den MDK wäre nicht sachgerecht und würde keiner rechtlichen Überprüfung standhalten.
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    ich kann hier nur die Aussage von Herrn Bartkowski unterstreichen. Die obligaten Kodes für den Erreger sind zu kodieren und zwar alle, die Sie nachgewiesen haben. Einschränkung: Die HD beinhaltet bereits die Information über den Erreger und ist nicht weiter über einen B9-.-!-Kode differenzierbar. Beispiel: J15.5 Pneumonie durch E. coli. Eine zusätzliche Kodierung von B96.2! E. coli ... als Ursache von Krankheiten... ist hier nicht vorzunehmen (Doppelkodierung).

    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau