Verlegungen Psychiatrie / Somatik

  • Zunächst einmal ein frohes neues Jahr!

    Ich habe ein vertracktes Problem:

    Wir sind ein Haus mit einer Psychiatrischen Abteilung, und es kommt immer wieder vor, dass es Verlegungen zwischen somatischen und psychiatrischen Stationen gibt, z. B. Intensivaufenthalte bei Suizidversuchen.
    Wie ist das in diesem Fall mit der Gruppierung? Zählt nur der Aufenthalt auf der Somatik oder der gesamte Aufenthalt?
    Wenn jemand nach einem Suizidversuch zunächst auf die Intensivstation kommt und dann später auf die Psychiatrie verlegt wird, später dann aber wieder wegen blutender Hämorrhoiden auf die Chirurgie verlegt wird uns anschließend wiederum auf die Psychiatrie rückverlegt wird: Wieviel DRG-Fälle sind das dann? Welches ist/sind denn dann die Hauptdiagnose(n)? Wo steht etwas dazu?

    Ein etwas ratloser


    M. Nast

    Manfred Nast

  • Hallo M.Nast,

    die Problematik der internen Verlegung zw. Somatik/Psychiatrie
    ist schon erkannt worden. Eine Lösung soll im Rahmen der noch zwischen den Spitzenverbänden der KK und der DKG zu vereinbarenden Abrechnungsgrundsätze gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass diese bis zum 30.06.2002 feststehen. Z.z. gibt es noch keine offizielle, nachlesbare Regelung.

    freundliche Grüße Alexander Ebert

  • Zitat


    Original von aebert:
    Hallo M.Nast,

    die Problematik der internen Verlegung zw. Somatik/Psychiatrie
    ist schon erkannt worden. Eine Lösung soll im Rahmen der noch zwischen den Spitzenverbänden der KK und der DKG zu vereinbarenden Abrechnungsgrundsätze gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass diese bis zum 30.06.2002 feststehen. Z.z. gibt es noch keine offizielle, nachlesbare Regelung.

    freundliche Grüße Alexander Ebert

    Hallo Forum,

    es bleiben nach wie vor zwei Fragen ungeklärt:

    1. Was ist ein Fall?

    2. Warum ist ein psychiatrischer Fall nicht DRG-fähig?

    Tee trinkend
    :drink:
    Dr. Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Herr Scholz,

    in dem wunderbaren Buch "Mount Misery" von Samuel Shem kann man nachlesen (auf sehr amüsante Weise), warum sich keiner an die psychiatrischen DRG´s heranwagt: Es gibt in der Romanklinik ein "Borderlinerhaus". Dann zahlen die Kassen keine stationären Aufenthalte mehr für Borderliner und es wird einfach umbenannt (ich glaube in "affektive Psychosen" aber ich weiss es nicht mehr auswendig). Psychiatrische Diagnosen sind "weicher" als somatische. Sie können aus eine A.p. nun mal keinen Infarkt machen (Sie können es natürlich versuchen...).
    Die Psychiater überlegen im Moment, ob eventuell "Managed Care"-Kalkulationen in Frage kämen, zum Beispiel für Suchtpatienten, endogene Depressionen und Schizophrenien. Da die meisten kliniken volle Institutsermächtigungen besitzen, kann das in desem Bereich sogar machbar sein.
    Gruss
    patricia:besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Zitat


    Original von PatKlein:
    Lieber Herr Scholz,

    in dem wunderbaren Buch "Mount Misery" von Samuel Shem kann man nachlesen (auf sehr amüsante Weise), warum sich keiner an die psychiatrischen DRG´s heranwagt: Es gibt in der Romanklinik ein "Borderlinerhaus". Dann zahlen die Kassen keine stationären Aufenthalte mehr für Borderliner und es wird einfach umbenannt (ich glaube in "affektive Psychosen" aber ich weiss es nicht mehr auswendig). Psychiatrische Diagnosen sind "weicher" als somatische.
    ...
    Patricia Klein


    Liebe Frau Klein,
    schönes Buch, habe ich auch gelesen. Wenn aber nun Borderliner und affektive Psychosen genausoviel kosten, könnten sie einfach das gleiche Relativgewicht erhalten. Dann darf jeder Psychiater seinen Patienten so nennen, wie er will. Man könnte beide ICDs sogar in die selbe DRG münden lassen.
    Warum also keine DRGs?
    Gute Nacht
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von aebert:
    die Problematik der internen Verlegung zw. Somatik/Psychiatrie
    ist schon erkannt worden. Eine Lösung soll im Rahmen der noch zwischen den Spitzenverbänden der KK und der DKG zu vereinbarenden Abrechnungsgrundsätze gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass diese bis zum 30.06.2002 feststehen. Z.z. gibt es noch keine offizielle, nachlesbare Regelung.

    ... schafft doch wieder immense EDV-technische Probleme und großen Aufwand ... bin gespannt, wieviele "DRG-Fälle" dann rückwirkend wieder gesplittet werden müssen etc. :banane:

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Liebe Forumsteilnehmer!

    Vielen Dank für die Beiträge zu meiner Frage. Ich habe folgendes gelernt:
    1. Die Schnittstellen des DRG-Systems zu den anderen patientenbezogenen Teilsystemen des Gesundheitswesens sind noch nicht in allen Qualitäten ausreichend entwickelt.
    2. Die Frage der Falldefinition wird noch erhebliche Probleme bereiten. Mein Mitleid gilt besonders den Softwareherstellern, die in ihren Datenmodellen häufig den Fall als zentrale Entität betrachten. Übel, wenn eine solche Entität nicht klar definiert ist...
    [paranoia-mode]3. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die absehbar auftretenden Probleme durch ad-hoc-Lösungen behandelt werden (es muß ja jetzt alles schnell gehen, damit die Umsetzung des DRG-Systems sich nicht verzögert), die die Problematik noch verschlimmern.[/paranoia-mode]

    Einen schönen Sonntagabend noch!

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Manfred Nast