Kodierung perioperativer Maßnahmen

  • hallo, liebe ng,

    wir sind immer noch auf der suche nach einer praktikablen lösung für die kodierung perioperativer maßnahmen.
    sollen zvk, pdk, erythrozytenkonzentrate etc. dokumentiert werden? wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht ??
    wann sollen maßnahmen erfasst werden ? ist ein pulmonalarterienkatheter poder eine pacer-stimulation auch noch als normal anzusehen (warum gibt es dann eine eigen ops -ziffer?). ist irgendwas davon drg-relevant?
    wenn zvk während einer narkose nicht mehr kodiert werden, werden diese dann zukünftig 24 h vorher gelegt ?
    was ist wichtig genug um codiert zu werden?

    fragen über fragen. falls herr roeder dies auch liest, hat sich ihre ag schon mit der thematik befasst?

    vielen dank an alle, die helfen können oder mögen

    peter merguet ?(

  • Hallo Forum,

    mein Vorschlag hierzu lautet: wenn es eine elektronische Patientenakte (EPA) gibt, wird der Arzt alles das dokumentieren, was er ohne lange nachzudenken für relevant hält (das, was er auch vor der Ankündigung der Einführung der DRGs dokumentiert hat). Die EPA speichert neben dem erfassten Klartext alle verschlüsselbaren Zustände (Symptome, Diagnosen ...) und Maßnahmen (Prozeduren, Operationen ...) als ICD und OPS ab.

    Ein Grouper gibt die DRG aus und das hierzu ermittelte Entgelt.

    Wenn der Arzt dann nicht erkennen kann, ob der Patient sachgerecht eingruppiert wurde, soll er seine Approbation abgeben...

    Warum in aller Welt lassen wir Ärzte uns dermaßen in unseren medizinischen Sachverstand dreinreden? Welcher Verwalter, MDKler, Politiker will denn ernsthaft eine derartige Dokumentation und Verschlüsselung in Zweifel ziehen?

    Tee trinkend
    :drink:
    Dr. Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Herr Merguet,

    ich hatte heute ein sehr interessantes Kitteltaschenkompendium für Anästhesisten in der hand (von einer Fa. gesponsort, also auch noch umsonst). Der dachverband der Anästhesisten gibt die Direktive aus, man solle die Dinge kodieren, die "ungewöhnlich" sind (also zum Beispiel den Pulmonaliskatheter beim nicht inkarcerierten Leistenbruch). Das ist an sich ja logisch, aber nicht praktikabel. Da wir alle (vor allem das InEK) ja aber die IST-Kosten brauchen, kann ich eigentich nicht verstehen, wieso Leistungen manchmal kodiert werden dürfen und manchmal nicht. Alle befürchten natürlich die erneute "Einzelleistungsvergütung", aber ist das nicht etwas übertrieben? Hat jemand von Euch noch genug Ärzte, um jetzt noch Leistungen aufzustocken? Klar machen viele Abteilungen Leistungen, die nicht nötig sind. Aber das wird doch sehr schön durch das berühmte "untere Quartil" korrigiert: Kliniken, die jetzt schon mit clinical pathways arbeiten werden eher im unteren Quartil liegen und deshalb eher Gewinne machen als Kliniken, wo nach wie vor der AIP-ler die Aufnahmen macht. Und ens muss man offen sagen: es geht darum, gewinne zu machen. denn ohne Gewinne können Sie als Kliniken die nötigen Innovationen nicht vorfinanzieren, was aber in diesem System nötig ist. Und ohne Innovationen sind Sie ......:strauss: genau!

    Schöne grüße
    Patricia:besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Zitat


    Original von PatKlein:
    ich hatte heute ein sehr interessantes Kitteltaschenkompendium für Anästhesisten in der hand (von einer Fa. gesponsort, also auch noch umsonst). Der dachverband der Anästhesisten gibt die Direktive aus, man solle die Dinge kodieren, die "ungewöhnlich" sind (also zum Beispiel den Pulmonaliskatheter beim nicht inkarcerierten Leistenbruch).

    Liebe Frau Klein,

    ich bin sehr an solchen "halboffiziellen" Empfehlungen interessiert. Geben Sie mir (oder/und dem Forum) doch bitte nähere Infos zu diesem Kompendium (Titel, Verlag, Pharmafirma)

    Vielen Dank bereits an dieser Stelle.

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • :besen: :besen:
    Also: Dank sei dem Berufsverband der deutschen Anästhesisten, der das Buch erstellt hat (Dr. Schleppers und Dr. Metzger, Uniklinik Mannheim).
    Es ist für Mitglieder des Berufsverbandes zum Preis von 5,50 DM zu bestellen, Kontakt: Referat für Gebührenfragen , Berufsverband deutscher Anästhesisten, Sossenheimer Weg 19, 65843 Sulzbach
    Tel.: 06196/580441, fax: 06196/580442.
    Gruss (und hoffentlich ist es dem Berufsverband auch recht, dass ich es hier reinstelle. Aber ich bin ganz begeistert über die Empfehlung zum Mitcodieren, die sich bei vielen Anästhesiechefs noch nicht so recht durchgesetzt hat...! Meine Anästhesie ist da eine rühmliche Ausnahme, habe ich manchmal bei meinen Vorträgen das Gefühl (Sie sollten mal das Gelächter der meisten Chirurgen hören, ob Uni oder KKH, wenn ich auf die Anästhesie verweise beim Kodieren von Nebendiagnosen)).
    Gruss
    Patricia:dance1:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Klein, liebe NG,
    besser ist es direkt bei der Geschäftstelle Tel. 0911-9337811 zu bestellen, kostet 9 Euro und nuß per Briefmarken oder Verrechnungsscheck gezahlt werden.

    Gruß,

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo zusammen,
    hier die aktuelle Bestellversion:

    Brief an :
    BDA Geschäftsstelle
    Roritzerstr. 27
    D90419 Nürnberg

    Bestellung von.....Exemplaren Fachkommentar DRG Anästhesiologie des BDA

    BDA Mitglieder Euro 4.50 pro Exemplar
    Nichtmitglieder Euro 6,50 pro Ex.

    Betrag in Verrechnungsscheck oder Briefmarken dazulegen.

    Ich kann aber auch das Bestellformular des BDA zufaxen

    (02602/122710)

    MFG

    Kurt Mies
    :roll: :roll:

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 08.01.2002 editiert. ]

    Kurt Mies