• Hallo,

    ich habe eine Anfrage wegen der korrekten Kodierung
    bezüglich Fetaltod.
    Im konkreten Fall lag eine Totgeburt mit einem Geburtsgewicht
    von >500g vor.
    Hat sich gegenüber dem letzten Jahr etwas Wesentliches
    geändert,ist es nach wie vor so,das alles bei der Mutter
    eingegeben werden muss?

    Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
    aus dem langsam wärmer werdenden Norden

  • Hallo Herr meyb,

    die Definition der Totgeburt nach DKR 1501a hat sich nicht geändert. Beim Kind ist zu codieren P95, bei der Mutter Oxx.x und Sekundär-Code Z37.1

    nach DKR 1505a:

    2. Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben, wie z.B. O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten. Als Nebendiagnosen sind O60.1 Vorzeitige Entbindung, O09.–! Schwangerschaftsdauer sowie Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen) zuzuweisen.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.