ein drohendes Kompartmentsyndrom kann nicht kodiert werden, siehe DKR: D001a Allgemeine Kodierrichtlinien
Sich anbahnende oder drohende Krankheit Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert, aber während des Krankenhausaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-Verzeichnissen (s.a. DKR D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen ( Seite 28 )verwendete formale Vereinbarungen (Seite 33)) festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich „anbahnend†oder „drohend†unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist. Wenn in den ICD-10- erzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich „anbahnend“ oder „drohend“ beschrieben wurde, nicht kodiert.
Es gibt keinen ICD-Kode für drohendes Kompartmentsyndrom. Sie können nur die vorhandenen Verletzungen kodieren.