Hallo liebes Forum,
in unserem Haus wird diskutiert, ob es vertretbar ist Kopfschmerzen oder Inkontinenz nach Spinalanästhesie mit T88.5 (Sonstige Komplikationen infolge Anästhesie) zu kodieren.
Wie wird das anderswo gesehen?
Hallo liebes Forum,
in unserem Haus wird diskutiert, ob es vertretbar ist Kopfschmerzen oder Inkontinenz nach Spinalanästhesie mit T88.5 (Sonstige Komplikationen infolge Anästhesie) zu kodieren.
Wie wird das anderswo gesehen?
Hallo!!!
DKR 1804a
Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
- die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung
normal angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen
und bei bestimmten Zuständen)
Aber die Diagnose ist nur anzugeben, wenn die Inkontinenz bei der
Entlassung besteht oder min. 7 Tage lang andauert.
Kopfschmerzen :sterne: sehe ich nicht als Komplikation an.
Oder erschweren diese bei Ihnen den Behandlungsaufwand :d_gutefrage:
MfG
Vida
:sonne:
Hallo,
der \"postspinale Kopfschmerz\" nach spinalanästhesie erfodert m.E. sehr wohl einen therapeutischen Mehraufwand in Form von Infusionstherapie ,Überwachung und Kontrolle meningealer Symptome ...etc.
Grüße
Bleiholder
Hallo,
wenn der Kopfschmerz (als Komplikation nach Spinalanästhesie) im Sinne der Beschreibung Herrn Bleiholders den Behandlungsablauf beeinflusst hat, steht einer Kodierung mit T88.5 und dem Schmerzkode zur weiteren Differenzierung nach den DKR nichts im Wege (Definitiom ND). Die Kodierung der Inkontinenz ist ja ebenfalls oben schon korrekt mit ihren Einschränkungen dargestellt.
hallo forum,
der diacos bietet auf das stichwort postspinaler kopfschmerz zunächst die geburtshilfliche komplikationsreihe an (o294, o745, o894), daneben aber auch g443 posttraumatischer kopfschmerz.
ansonsten existiert leider ausser t885 für nicht peripartale postspinale ks kein code
postspinale kopfschmerzen können aber einen erheblichen behandlungsaufwand verursachen und sollten daher erfasst werden. (sind manchmal nur mit 8-910 zu therapieren).
gruß aus essen (frühling)
merguet