Hallo Forum,
von krankenkassenseite geistern immer wieder Mindestmengen durch die Medien, die mit Einfühung der DRGs erreicht werden müssen, damit eine bestimmte Leistung zukünftig abgerechnet werden darf. Z.B. Hüft- oder Knie-TEPs ab 200 im Jahr.
Gibt es irgendwo Schriftliches zu diesem Thema, oder hat schon jemand genaueres gehört, welche Leistungen/Diagnosen/DRGs betroffen sind.
Mein Chef liegt mir jedenfalls mit seiner "strategischen Leistungsplanung" in den Ohren ...
MfG
Dr. Stefan Simmel