Stumpfes Bauchtrauma oder Prellung?

  • Guten Tag,

    hierzu fällt mir Goethe\'s Faust ein:

    [schild]Da steh ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug als wie zuvor; Heiße Magister, heiße Doktor gar...[/schild]

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Benjamin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Antwort vom InEK ist leider wenig bis gar nicht erhellend.

    Die Auflistung der Diagnosen und Prozeduren läge in der Verantwortung des behandelnden Arztes, so dass diesem die Festlegung auf die medizinisch zutreffende Diagnose nicht abgenommen werden kann.
    Sollte es dem behandelnden Arzt nicht möglich sein, sich auf eine Diagnose festzulegen, weil diese am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen ist, greift die allgemeine Kodierrichtlinie D008b Verdachtsdiagnosen.

  • Hallo Herr Selter,

    mit dieser Antwort kann ich leider nicht viel anfangen.

    Ich will mich doch auch gar nicht um die Verantwortung drücken, die zutreffende Diagnose zu nennen. Nur hier liegt doch genau mein Problem: Welche ist es denn nun?

    Ich hatte bei diesem Fall jetzt die Prellung angegeben (war eine demokratische Mehrheitsentscheidung), ohne aber wirklich 100 % überzeugt gewesen zu sein.

    Für zukünftige Fälle wäre aber eine allgemein ableitbare Regelung wünschenswert.

    Danke nochmal!

    Mit freundlichen Grüßen

    Benjamin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Benjamin:
    mit dieser Antwort kann ich leider nicht viel anfangen.

    Hallo Benjamin,

    da sind Sie kaum alleine.

    Eigentlich wünsche ich mir eine konkrete Antwort auf ein konkretes Beispiel.
    Ich habe nochmal nachgefragt...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich hatte bzgl. dieses Themas noch einmal beim InEK nachgefragt.

    Um es vorneweg klarzustellen: Aus meinen Schilderungen ist keine Verbindlichkeit abzuleiten, es handelt sich lediglich um eine Darstellung eines thematischen Inhalts mit den entsprechenden Meinungen.
    Wer selber Antwort zu dieser (oder anderen) Frage(n) haben möchte, stelle diese bitte direkt an das InEK.

    Es wurde die Meinung geteilt, dass, wenn nach einem stumpfen Bauchtrauma als einzig zu objektivierende Diagnose eine Bauchdeckenprellung vorliegt, diese auch als HD genannt werden soll. Innere Verletzungen, die nicht sicher diagnostiziert sind, sind nur im Sinne der DKR \"Verdachtsdiagnosen\" zu kodieren. Im geschilderten Fall ist dies nicht gegeben (Ausschluss durch Sono, keine spezifische Therapie).

    Eine Kodierung \"Stumpfes Bauchtrauma\" mit S39.9 stellt eine Thesauruszuordnung dar. Der eigentliche Text lautet: \"Nicht näher bezeichnete Verletzung des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens\". Dieser Kode stellt eine unspezifische Zuordnung dar und die Kodierung ist nicht statthaft, wenn eine nähere Bezeichnung (spezifische Zuordnung) möglich ist. Dies ist im geschilderten Fall möglich: S30.1 Prellung der Bauchdecke.

    Somit bleibt die S30.1 als HD.