Codierung von Mehrfachdrainagen?

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,
    kann es richtig sein, dass nach einer K25.1 Ulkusperforation Magen
    und folgender Prozeduren
    5-5541.1 Laparatomie und Eröffnung........mit Drainage

    4x 5-892.1b kodiert werden muss, da 4 Drainagen gelegt wurden?

    Leider kann mir bei uns keiner helfen.

    Vielen Dank

  • Hallo manfred27, Hallo Forum,

    zur beschriebenen Problematik sei hierzu ein Teil der DKR P001a und P003a zitiert:


    Hieraus ergibt sich, daß der von Ihnen erwähnte Eingriff (Ihrer Darstellung folgend gehe ich davon aus, daß es sich um eine einzige Operation bei perforiertem Magenulcus handelte ... ?) mit dem Kode

    Zitat


    5-541.1 Laparotomie mit Drainage
    Inkl.: Intraoperative Spülung
    Exkl.: Spülung bei liegender Drainage ( 8-176.0 )
    Hinw.: Hier ist nur die Laparotomie mit Drainage z.B. bei Abszeß zu kodieren. Die Laparotomie als Zugang ist unter dem jeweiligen Organeingriff zu kodieren

    ausreichend abgebildet ist, da die perioperative Anlage von Drainageschläuchen (Peritonealdrainagen, Redons etc.) als \" Prozedurenkomponente \" dieses Kodes i.S. der DKR zu Verstehen ist. Somit wäre der Kode 5-892.1b NULL mal zu kodieren.

    MfG

    M. Ziebart

  • Hallo M. Ziebart,
    vielen Dank für ihre schnelle Argumentationshilfe.
    Ein Punkt sorgte allerdings noch für Verwirrung:
    P005b der Kodierrichtl.
    Multiple Prozeduren die \"den Aufwand widerspiegeln sollen\".
    Ist dieses Argument zutreffend?
    (Leider macht sich jetzt unsere ...bescheidene Schulung bemerkbar.)
    Mfg
    Manfred

  • Hallo manfred27, Hallo Forum,

    Zitat


    P005b der Kodierrichtl.
    Multiple Prozeduren die \"den Aufwand widerspiegeln sollen\".
    Ist dieses Argument zutreffend?

    M.E. ist dies nicht der Fall. Denn mit \"Multiplen Prozeduren\" sind eben Prozeduren i.S. der DKR / des OPS gemeint und nicht Prozedurenkomponenten.

    Möglicherweise könnte man dennoch der Meinung sein, daß es sich bei der perioperativen Anlage von Drainagen um eigenständige Prozeduren handele. Ich bin es - bis auf extrem seltene Ausnahmefälle - nicht (s. vorheriges Posting).

    Dennoch zur weiteren Argumentationshilfe bei der Beantwortung Ihrer ursprünglichen Frage (\"Wie oft kodieren ?\"):

    In der DKR P005b ist eine (Zitat: \"nicht abschließende\" !!) Liste mit Prozeduren aufgeführt, welche nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren Sind (DKR 2004; P005b - Tabelle 1; S. 56). Hier finden Sie unter anderem perkutane Punktionen, Spülungen etc.

    Wenn also die Autoren der DKR bereits vorschreiben die genannten eigenständigen Prozeduren nur einmal pro stationärem zu kodieren. Dann gilt dies wohl auch für die perioperative Anlage von Drainagen da diese medizinisch mit den in der o.g. Liste aufgeführten \"therapeutischen Punktionen\" (z.B. Pleurapkt., Bauchhöhlenpkt. etc.) vergleichbar sind.


    Viele Grüße,


    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich sehe es wie Herr Ziebart auch.

    Anderes Beispiel:

    Schraubenosteosynthese am Tibiakopf mit 4 Schrauben.
    Hier werden Sie auch nur 1 x z.B. den Kode 5-793.1k Offene Reposition einer einfachen Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens durch Schraubenosteosynthese Tibia proximal eingeben und nicht 4 x, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau