Z 45.2 Viggo wird bei JEDEM Patienten verschlüsselt...

  • [c=#ffffb6][/code]
    Guten Morgen Forum!

    Erst mal ein Kompliment: Ich finde es - im Gegensatz zu anderen Stimmen hier - sehr gut \"rundumerneuert\"!!! :i_respekt:

    Unsere Internisten verschlüsseln bei nahezu jedem Patienten Z45.2 - mit dem Argument: Jeder venöse Zugang ist ja Betreuungsaufwand, daher darf ich das verschlüsseln. Der MDK hat dies auch schon kritisiert. :d_neinnein:

    Habt Ihr eine Argumentationshilfe gegenüber unseren Internisten parat? Die DKR geben nix her, Die Überschrift des Kapitels im ICD-Katalog macht mich nicht wirklich schlau...

    Tobias Flöser :metal:

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Flöser,

    ich würde es auch nicht kodieren, warum auch? Es gibt alle möglichen Prozeduren, die mit höherem Ressourcenaufwand betrieben, nicht kodierbar sind, z.B. Röntgen.

    Routinemäßig erbrachte Leistungen werden eben nicht kodiert und die DKR geben da schon was her:

    P014a Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
    Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS-301 aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden (s.a. DKR P003a Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS-301 (Seite 37)).

    Das betrifft den OPS, Ihre Kollegen gehen ja den Umweg über den Pseudo-OPS-ICD-Kode Z45.2 und somit ist diese Regel zwar \"rechtlich\" nicht anwendbar, \"inhaltlich\" würde ich aber es dahingehend auslegen, dass eine Kodierung eines venösen Zugangs nicht damit gemeint sein kann. Zumal geht es bei diesem Kode ja nicht um das Legen. Die Überschrift im ICD sagt ja aus, dass ein Gerät bereits implantiert sein muss. Das man da mal einen Verband drumwickelt, einen Stöpsel draufschraubt oder ähnliches kann kaum inhaltlich mit diesem Kode gemeint sein.

    Wenn Sie eine genaue Information über die Intension/Anwendung des ICD Z45.2 haben wollen, fragen Sie doch mal beim DIMDI nach.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, Herr Selter!

    Danke für die rasche Hilfestellung!
    Beim DIMDI werde ich nachfragen - die Antwort berichte ich gerne an gleicher Stelle!

    Gruss aus der vorsommerlichen Pfalz

    Tobias Flöser :a_zzccrash:

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Floeser,
    hallo

    Vorbemerkung: bitte meine Meinung nicht auf die Person beziehen, es geht mir um die Sache.


    Das Verhalten die Z45.2 zu kodieren, halte ich für eine „toxische Kontamination“

    Ihre Ärzte verschlüsseln eine selbstverständliche Leistung, die in der Hauptdiagnose eingeschlossen ist.
    Diese Kodierung entspricht weder den DKR noch dem gesunden Menschenverstand.
    (siehe auch Hinweis von Herrn Selter)
    Was ist bei Patienten die mehrere Braunülen erhalten?
    Vermutung: Ihre Ärzte scheinen genügend Zeit für überflüssige Dateneingaben zu haben.
    Das Verhalten ist nicht wirtschaftlich, diese Kodierung zeigt auch eine Mißachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalprinzip)
    Bei Benchmarking Analysen zeigt die betreffende Klinik eine zu hohe Zahl an Nebendiagnosen (wenn Zahlen „lügen“)
    Möglicherweise gibt es noch andere „auffällige“ Kodierungen ((R46.1, R45.4)?

    Mir fällt dazu die Überschrift des Leitartikels der New York Times vom 10.3.2004 ein, „The trouble with Germany“, wo ähnliche Verhaltensweisen der Deutschen verhöhnt wurden.


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo, Herr Rembs!

    Ich kann es ruhig auch persönlich nehmen - denn ich sehe es genauso!
    Aber Sie kennen ja auch sicherlich die Situation, dass dem verschlüsselnden Kollegen das Benchmarking und Sinn und Unsinn völlig wurschd ist...
    Da ich nicht in der Lage bin, alle Datensätze zu kontrollieren, fallen diese Dinge natürlich erst bei KK- und MDK-Rückfragen auf!

    Danke nochmals für die Hilfestellung und einen schönen Tag noch

    T. Flöser

    T. Flöser

  • ... und hier - wie versprochen - die Antwort des DIMDI!
    Damit habe ich wohl genügend Argumente, um auch den starrsinnigsten zu überreden/überzeugen!
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    Sehr geehrter Herr Flöser,

    die ICD ist keine Prozedurenklassifikation, d.h. Sie kodieren mit der
    ICD keine Maßnahmen, die Sie am Patienten durchführen. Die ICD ist eine
    Diagnosenklassifikation, mit der Sie im Kap. XXI Kontaktanlässe
    kodieren. Die Überschrift dieser Gruppe heißt z.B.

    \"Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen
    und zur medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen\"

    Wir können getrost davon ausgehen, dass Ihr Patient nicht zur Anlage
    eines vaskulären Zuganges stationär aufgenommen wird. Anders liegt des
    Fall z.B., wenn ein Patient mit vaskulärem Zugang entlassen wurde und
    wegen \"Anpassung und Handhabung\" des Zuganges erneut stationär
    aufgenommen werden muss. Dann ist die Z45.2 gerechtfertigt.

    MfG

    T. Flöser