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Guten Morgen Forum!
Erst mal ein Kompliment: Ich finde es - im Gegensatz zu anderen Stimmen hier - sehr gut \"rundumerneuert\"!!! :i_respekt:
Unsere Internisten verschlüsseln bei nahezu jedem Patienten Z45.2 - mit dem Argument: Jeder venöse Zugang ist ja Betreuungsaufwand, daher darf ich das verschlüsseln. Der MDK hat dies auch schon kritisiert. :d_neinnein:
Habt Ihr eine Argumentationshilfe gegenüber unseren Internisten parat? Die DKR geben nix her, Die Überschrift des Kapitels im ICD-Katalog macht mich nicht wirklich schlau...
Tobias Flöser :metal: