Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie

  • Sehr geehrtes Forum,

    ab 01.01.2004 gibt es für die Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie den ICD-Code Z51.82. ( Einzeln: Z51.0 und Z51.1)
    Unser Kodier-Prüfprogramm bemängelt den kombinierten Code und fordert die einzelnen Codes. Richtig oder falsch?

    Gruß aus dem verregnetem Münster

    Katrin Lührs :a_augenruppel:

  • Sehr geehrte Frau Lührs,
    richtig und falsch :erschreck:
    der neue Kode bringt nicht viel mehr als die Kombination der zwei alten Kodes. Also braucht man ihn eigentlich nicht, ausser dass er manche Auswertungen einfacher machen würde (wenn die einen aber so und die anderen so kodieren, was beide richtig ist, wirds es nicht besser).Redundanz im Klassifikationssystem finde ich unpraktisch buw. schlecht. Aber das war nicht die Frage.

    Sie haben recht, ihr Programm unrecht. Es ist ein gültiger Kode ab 2004 und darf/muss verschlüsselt werden. Da der kombinierte Kode spezifischer als die Einzelkodes sind, eigentlich \"muss\". Die Frage ist für sie: wer hat das Prüfprogramm so eingestellt und der soll es auch wieder ändern :devil:

    Grüße
    S.Glocker

  • Hallo Frau Lührs!
    Hallo Herr Glocker!

    Ich verstehe die Kodierrichtlinien 0211c für \"kombinierte Strahlen- und Chemotherapie\" so, dass alle 3 Kodes angegeben werden müssen.
    Z51.0 \"Strahlentherapie\"
    Z51.1 \"Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung\" und
    Z51.82 \"Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung\".

    So wird es auch von uns kodiert, sonst mahnt auch unserer Kodier-Prüfprogramm.

    Schönen Tag noch bei noch scheinender :sonne:
    Dani

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von dani2:
    Ich verstehe die Kodierrichtlinien 0211c für \"kombinierte Strahlen- und Chemotherapie\" so, dass alle 3 Kodes angegeben werden müssen.
    Z51.0 \"Strahlentherapie\"
    Z51.1 \"Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung\" und
    Z51.82 \"Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung\".

    So wird es auch von uns kodiert, sonst mahnt auch unserer Kodier-Prüfprogramm.

    Hallo,

    wie kommen Sie denn zu diesem Schluß? Aus der DKR ist es jedenfalls nicht herauszulesen:

    Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie
    Diagnosen
    Als Hauptdiagnose bei Patienten, die zur kombinierten Strahlen- und Chemotherapie aufgenommen werden, ist das Malignom zu verschlüsseln.
    Die Kodes
    Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung,
    Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung und
    Z51.82 Kombinierte Strahlen- und Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung sind nicht als Hauptdiagnose anzugeben, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes.

    Und welches Prüfprogramm mahnt das auch noch an?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Luehrs:
    die Nachfrage beim DIMDI hat ergeben, dass Z51.82 ausreicht.

    Guten Morgen,

    eine andere Antwort hätte mich auch mehr als nur erstaunt.