Abrechnung für teilstationäre Dialysen in 2004

  • Guten Morgen Forum,
    wir haben große Probleme mit der Abrechnung unserer teilstationären Dialyse. Im Dezember 2003 sind wir auf DRG-Abrechnung umgestiegen. Für dieses Jahr ist mit den Kostenträgern vereinbart worden, dass wir die Dialyse als § 6 Entgelt mit den für das Jahr 2002 vereinbarten teilstationären Entgelte abzurechnen haben. Demzufolge haben wir die entsprechenden Schlüssel für die Datenübertragung nach §301 eingerichtet.
    Nun ist unser Problem, dass von Seiten mancher Kostenträger die Rechnung (Zwischenrechnung) so nicht akzepiert wird und uns mitgeteilt wird, dass die Dialyse nach BPflV mit Abteilungs- und Basispflegesatz abgerechnet werden soll.
    Nächstes Problem: wie ist mit dem DRG-Zuschlag umzugehen?
    Vielen Dank und schöne Grüße aus OWL in NRW

  • Hallo,

    auch wir hatten und haben identische Probleme, und es kostet viele mühsame Stunden die Kostenträger von der neuen Abrechnungssituation zu überzeugen.

    Die neuen Entgeltartenschlüssel sollten Ihnen ja bei der Budgetvereinbarung bzw. für den Zwischenzeitraum bis zum Abschluß der Vereinbarung von Ihrem zuständigen Mitarbeiter der Kassen oder der Krankenhausgesellschaft mitgeteilt werden. Darauf können Sie sich dann ja berufen.

    Der Zuschlag wird wieder in der Form des Quartalsfalles abgerechnet, d.h. pro Quartalsfall ein Zuschlag, also bei den Dialysefällen in der Regel 4 Zuschläge pro Jahr.

  • Schönen guten Tag,

    ich bin gerade auf dieses Thema gestoßen....

    Ich habe gelesen, dass der Zuschlag gemäß § 17 b Abs. 5 KHG für jeden voll- und teilstationären Fall erhoben wird.
    Dies würde doch bedeuten, dass der Zuschlag durch aus mehrmals im Quartal pro Fall abrechenbar ist. Oder täusche ich mich da?

    Gruß

    A. Kluge