unerlaubtes Verlassen der Klinik

  • :d_neinnein:
    Hallo, Forum-Kollegen
    Ein Patient verlasst ohne Erlaubnis über Nacht
    die Klinik.
    Ist so etwas codierbar????

    Grüsse aus Bad Oeynhausen
    C.Gerhardt
    :sterne: :sterne: :sterne: :sterne:

  • Hallo Frau Gerhardt,

    was meinen Sie damit? Entlassung gegen ärztlichen Rat? In der Entlassungsart 04. Urlaub? Gibt es nicht! Oder Querulantenwahn? F22.8

    Oder hier: F63.8 Sonstige abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle
    In diese Kategorie fallen andere Arten sich dauernd wiederholenden unangepaßten Verhaltens, die nicht Folge eines erkennbaren psychiatrischen Syndroms sind und bei denen der betroffene Patient den Impulsen, das pathologische Verhalten auszuführen, nicht widerstehen kann. Nach einer vorausgehenden Periode mit Anspannung folgt während des Handlungsablaufs ein Gefühl der Erleichterung.
    Störung mit intermittierend auftretender Reizbarkeit

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es wird Ihnen vielleicht schwerfallen, im Sinne der ND-Definition nachzuweisen, dass ein nicht-anwesender Patient einen erhöhten Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand verursacht hat (außer Sie schicken einen Suchtrupp los).
    :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • ;(;(;(;(;(

    Ja, Ja ....Ich hab verstanden...War wohl ne dumme Frage...
    Aber wir sind ziemlich grün in dem DRG-Geschäft und werden erst einigen Wochen einsteigen; daher üben wir sozusagen noch

    Aber die Antworten, die waren gut...

    Danke

    Grüsse aus Bad Oeynhausen
    C.Gerhardt
    :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

  • Hallo Frau Gerhardt,
    Sie müssen m. E. den Pat. über Nacht entlassen mit \"gegen ärztlichen Rat\"
    (ich bin grad Heimarbeiter und habe den Entlassgrund nicht parat). Wenn er Morgens wieder kommt, dann \"Wiederaufnahme mit gleicher DRG innerhalb 30 Tagen\". Wenn Sie Ihn durchlaufen lassen, d. h. ihn so erfassen als wäre er nie weg gewesen, kann der theoretisch eine Bank überfallen und als Alibi war er im Krankenhaus.
    Abgesehen davon ist der so gesund, den sollte man im KH garnicht mehr aufnehmen (müßen).

    Grüßle aus dem Schwabenländle und

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von be back:
    Wenn Sie Ihn durchlaufen lassen, d. h. ihn so erfassen als wäre er nie weg gewesen, kann der theoretisch eine Bank überfallen und als Alibi war er im Krankenhaus.

    Die Gesundheitsreform geht zwar schon an die eigenen Taschen, dass aber der KH-Aufenthalt zum Banküberfall unterbrochen wird, um sich die Gesundheit leisten zu können (Beschaffungskriminalität habe ich bisher in einem anderen Zusammenhang verstanden....), werden sogar die größten Schwarzmaler nicht befürchten.

    Ansonsten ist der Vermerk in der Akte: \"Pat. war von... bis... nicht anwesend\" wohl auch ausreichend, so dass die Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen könnte.

  • Zitat


    Original von Selter:

    (außer Sie schicken einen Suchtrupp los).

    hallo forum, hallo herr selter,

    sie treiben mit entsetzen scherz, da dies u.U. im nachhinein gefordert werden könnten, falls dem patienten was zustößt (i.e.: sturz, unfall bei hinrorganischen veränderungen, psychiatrischen begleiterkrankungen, sepsissymptomen etc.)

    ansonsten fällt mir hier nur die r46.2 ein, die aber nichts konkretes enthält.

    gruß aus essen

    merguet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von merguet:


    sie treiben mit entsetzen scherz, ...
    ansonsten fällt mir hier nur die r46.2 ein,...

    Hallo Herr Merguet,

    mitnichten...:d_neinnein:

    Die Kodierregeln kümmern sich nicht um diesen Aspekt (Verantwortung, Aufsichtspflicht,...), sondern eben nur um die Frage der Kodierung.

    Was in Ihren Verantwortungsbereich bezüglich der Überwachung, etc., fällt, ist an anderer Stelle geregelt.

    Auch die R46.2 müsste durch die DKR abgedeckt sein, was eher unwahrscheinlich ist.

  • Hallo alle miteinander,

    wenn man die originale WHO-Ausgabe der ICD-10 zu Rate zieht, findet man dort den Code Z53.2 Maßnahme nicht durchgeführt aus anderen oder nicht näher bezeichneten Gründen des Patienten.

    Liest man in freier Auslegung den ICD-10-GM-Version 2004 Code Z53 finden sich in den Inklusiva einige der Subcodes der WHO-Ausgabe. Der Z53.2 Inhalt wird zwar als einziger nicht wörtlich erwähnt, aber als Exclusivum wird nur die nicht durchgeführte Impfung angeführt. Man kann also durchaus noch mehr unter der Z53 subsummieren.

    Übrigens Suchtrupps haben wir tatsächlich öfter losgeschickt, insbesondere wenn auf der Kinderstation jemand fehlte.

    Dies nur als Ergänzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,

    was ist, wenn ausgerechnet die Akte, mit diesem Vermerk bei einer Stichprobenprüfung durch den MDK beim Prüfarzt auf dem Tisch liegt? Die Kasse könnte da Forderungen stellen ...oder?

    Kein Schwarzseher oder Teufel-an-die-Wand-Maler
    nur MA im Medizincontrolling und von den letzten Anfragen der Kasse vorgewarnt

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von be back:
    was ist, wenn ausgerechnet die Akte, mit diesem Vermerk bei einer Stichprobenprüfung durch den MDK beim Prüfarzt auf dem Tisch liegt? Die Kasse könnte da Forderungen stellen ...oder?

    Hallo,

    welche Forderungen sollen das bitte sein??