Stationäre Aufnahme zu einer operativen Massnahme Entlassung wegen Kon

  • Hallo,

    wir haben häufiger die Situation, dass Patienten zu einer Operation eingewiesen werden, jedoch entweder Antikoagulanzien eingenommen haben oder ein Infekt vorliegt. Diese Patienten werden über unsere Aufnahmje als stationär gebucht und von uns meist noch am Aufnahmetag entlassen. Vorher findet eine Untersuchung und Prämedikation statt. Die stationäre Aufnahme erfolgt dann einige Zeit später zur OP. Sollten diese Patienten als vorstationär geführt werden oder ist dieses irrelevant, da eine Fallzusammenlegung erfolgt.

    Vielen Dank

  • Herzlich Willkommen Spindoc,
    Kommt bei uns leider auch öfter vor, das der Anaesthesist erst am Nachmittag beim praemedizieren feststellt das der Patient Aspirin, Plavix oder ähnliches einnimmt. Der Aufenthalt kann dann aus meiner Sicht vorstationär geführt werden. Kommt der Patient dann innerhalb 5 Tagen, wirkt sich der vorstationäre Tag nicht auf den Erlös der DRG aus. Die Kasse sieht es natürlich gerne, wenn der Patient für den vollstationären Aufenthalt erst am OP Tag bei geplanten elektiven Eingriffen kommt.So kommt es oft zu einer DRG mit Abschlag. Bei uns sehr häufig bei: Metallentfernungen, Leistenhernien, Meniskusresektionen.
    Kommt der Patient nicht innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung kann man den vorstationären Tag gesondert abrechnen, wenn nicht wieder die Kasse dann abprüft, ob die Praemedikation nicht doch ambulant hätte erfolgen konnte.

    Viel Erfolg im Forum

    :d_gutefrage:

    Ihr

    Kurt Mies

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Im hessischen Vertrag nach § 112 SGB V ist festgelegt, dass vor der stationären Aufnahme eine Aufnahmeuntersuchung stattzufinden hat. Dies gilt zum Teil sicher auch für andere Bundesländer.

    Wenn bei Ihnen diese Aufnahmeuntersuchung erst am Nachmittag stattfindet, dann ist das wohl eher Ihr Problem. Als Krankenkasse würde ich auch nicht akzeptieren wollen, dass dieser Tag sie möglicherweise von einem Abschlag befreit. Ich würde auf vorastationär ohne Abrechnung (Wiederaufnahme innerhalb von 5 Werktagen) bestehen.

    Nebenbei: Wie klären Sie den Patienten juristisch haltbar auf, wenn Sie ihn nicht schon vor der Aufnahme zur OP gesehen haben.

    Schönen Tag noch,

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Wenn bei Ihnen diese Aufnahmeuntersuchung erst am Nachmittag stattfindet, dann ist das wohl eher Ihr Problem. Als Krankenkasse würde ich auch nicht akzeptieren wollen, dass dieser Tag sie möglicherweise von einem Abschlag befreit. Ich würde auf vorastationär ohne Abrechnung (Wiederaufnahme innerhalb von 5 Werktagen) bestehen.

    Nebenbei: Wie klären Sie den Patienten juristisch haltbar auf, wenn Sie ihn nicht schon vor der Aufnahme zur OP gesehen haben.

    Schönen Tag noch,


    Hallo Herr Schaffert,
    da gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht. Wenn wir (Krankenhaus) nicht in der Lage sind unsern Ablauf so zu gestalten, das hier ein unnötiger stationärer Aufenhalt vermieden wird, ist dies nicht das Problem der Kasse. Hier trifft auch §39 aus SGBV zu....wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das KHS erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch Teil-Vor-nachstationäer oder ambulanter Behandlung möglich ist.

    Wie Sie richtig feststellen ist dies bei Aufnahme zu prüfen und nicht am Nachmittag, wenn der Anästhesist Zeit zur Praemedikation hat.

    Eine schaffenreiche Woche

    wünscht

    Kurt Mies