Wiederaufnahme innerhalb OGVD bei gleicher Basis DRG

  • Unsere Frage:
    Zählt die OGVD ab dem ersten Aufenthalt für alle weiteren?
    Pat. war vom 5.1.-9.1. mit Q61A stationär, ebenso vom 27.1.-29.1. gleiche Drg und nochmals vom 18.2.-21.2 ebenso Q61A. Dass Fall 1 und 2 zusammengeführt werden müssen ist klar. Was ist mit dem 3. Fall? Unser EDV System mahnt eine Zusammenlegung an. Ist dies korrekt?
    Vielen Dank AB

  • Schönen guten Tag Frau Barthel!

    Ich würde sagen ja:
    [center]
    Fall A + Fall B + Fall C

    --> Prüfung -->

    Fall AB + Fall C

    --> Prüfung -->

    Fall ABC
    [/center]
    Trotzdem schönen Tag noch,

  • Schönen guten Tag Frau Barthel und Herr Schaffert,

    Fallzusammenführung von A und B ist klar. Fall C ist aber keine WA innerhalb der OGVWD (25 Tage) von Fall A bzw. Fall AB.

    Im Fall A ist der Aufnahmetag der 5.1.2004, d.h. Aufnahmen ab dem 30.1.2004 sind oberhalb der OGVWD und damit nicht zusammnezufassen. Fall B wird innerhalb der OGVWD am 27.1. aufgenommen und ist damit mit Fall A zusammenzufassen, es entsteht ein Abrechnungsfall AB mit Aufnahme am 5.1. und Entlassung am 29.1. Fall C wird zwar innerhalb der OGVWD von Fall B aufgenommen, eine Fallzusammenführung ist mit B nicht möglich, da B bereits mit A zusammengefaßt ist und C außerhalb der OGVWD von A aufgenommen wurde. Siehe hierzu auch die Leitsätze des BMGS vom 13.11.2003.

    Mit freundlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Schönen guten Tag Herr Huth!

    Natürlich haben Sie Recht, ich hatte nicht beachtet, dass der Fall C bereits außerhalb der OGVD von Fall A liegt.

    Schönen Tag noch,

  • Guten Tag,

    mir ist die praktische Umsetzung nicht ganz klar. Wenn A und B zusammengeführt werden, soll ein Fall AB mit Aufnahmedatum A (5.) und Entlaßdatum B (29.) entstehen. In diesem Fall entspricht aber der Zeitraum dazwischen nicht den tatsächlichen stationären Tagen. Wie läuft der neue Fall AB denn z. B. in die Berechnung der VWD ein, z. B. für die Statistik? Und wie wäre es, wenn Fall B über die oGVD hinaus liegt, z. B. bis zum 2.? M. E. können nur die tatsächlichen Belegungstage herangezogen werden. Ich bitte um kurze Bestätigung, ob das so korrekt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag Herr Blascke,

    für die Berechnung der DRG zählen natürlich nur die Belegungstage und nicht die Kalendertage. In Orbis wird der Zeitraum zwischen Entlassung A und Aufnahme B als sogenannter Pseudo-FA-Aufenthalt ausgewiesen, dieser geht nicht in die Statistik (E1Plus) ein. Für die Ermittlung der oberen GVD zählen in Fall AB nur die reinen Belegungstage, d.h. erst ab dem 25. Belegungstag wird ein Zuschlag fällig.

    Mit freundlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Sehr geehrter Herr Huth,

    vielen Dank für die Antwort. Dann muß ich direkt mal in unserem Orbis nachschauen, wie das abgebildet wird. Mir scheint die Fallzusammenführung in OpenMed recht unübersichtlich, allerdings habe ich da auch noch nicht so genau nachgeschaut. Sind derzeit mit den Kassen im Gespräch... Die wollten in einem flugs entworfenen Formular bei zusammengeführten Fällen Aufnahme- und Entlassungstag haben, mir ist aber nicht ganz klar, wozu, denn die Daten aus den Fällen geben ja, wie angemerkt, gar nicht die tatsächliche Verweildauer wieder.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke