Hallo Forum,
im Rahmen der Leistungsmengenplanung für 2004 besetzen wir mehr als 30 Eintages-DRG´s (z.B. D14Z, E71D, G60E u.s.w.).
Welche Leistungen sollen an dem einen Behandlungstag stationär erbracht werden dürfen, die nicht auch ambulant erbracht werden könnten?
Insbesondere für die Eintages-DRG´s mit Strahlentherapie stellt sich die Frage, wo dort der Unterschied zu einer ambulanten Bestrahlung liegt.
Leider kann ich hierzu detailierten Informationen finden, die eine spätere Abrechnung sicherstellen könnten. Wer kann hier vieleicht weiterhelfen?
Mit vielen Grüßen
aus Duisburg
Michael Hanke