Diabetes und Schwangerschaft

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Eine Patientin mit einem Diabetes mellitus Typ 1 mit Stoffwechselentgleisung wird , sofern keine diabetesspez. Komplikationen vorliegen in der DRG K60D mit einem Relativgewicht von 0,833 gruppiert. Ist diese Patientin nun schwanger (was den Bahandlungsaufwand sicher nicht senkt) wird über die O24.0 die DRG O65B mit einem Gewicht von 0,43 gruppiert. :sterne:
    Codiere ich falsch oder sind die Relativgewichte nicht plausibel ?
    Stephan Oberstadt

  • Hallo Herr Oberstadt,

    Ist der DM durch die Schwangerschaft hervorgerufen und/oder verschlimmert worden muß ein Kode aus O20 - O29 genommen werden ( hier O24.x )siehe DKR 1510b .

    Im ICD-10-GM Version 2004 steht hinter der O24.x der Diabetes mellitus als vorbestehend und/oder während der Schwangerschaft auftretend.

    Also - DM und schwanger immer O24.x als Diagnose -> O65B

    ...und wer sagt, das Relativgewichte plausibel sein müßen?????? :i_respekt:

    und jetzt - ab auf den Balkon und einen Espresso dazu und den Nachmittag genießen

    in diesem Sinne

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Forum,

    ich kann be back bezüglich der Kodierung nur zustimmen.

    Auch das niedrigere Relativgewicht ist nicht ganz unberechtigt, in unserer grossen diabetologischen Abteilung haben die Schwangeren eine deutlich kürzere Verweildauer gegenüber den \"normalen\" Diabetikern.

    Viele Grüße aus Frankfurt

    P. Möckel

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich muss das Thema (auch wenn ein Schreibfehler drin ist) noch einmal aufwärmen:

    Wie kodiere ich, wenn die zufällig auch schwangere Diabetikerin (Diabetes vorbestehend) nun in eine Ketoazidose entgleist, mit Intensivaufenthalt und allem Drum und Dran? Darf ich dann den entsprechenden Entgleisungs-Kode aus E10 zusätzlich oder statt O24 kodieren, da die Entgleisung ja nicht in O24 abebildet ist und es sich daher um eine andere Diagnose handelt?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    trotz meines bescheidenen med. Wissens bin der Meinung das beide Kodes nebeneinander abbildbar sind, da beide Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind. Somit liegen \"mehrere Diagnosen\" vor. Auch die bereits angesprochenen Tatsache das durch einen Kode der Kat. O 24.- keine Entgleisung abbildbar ist, bestätigt meine Entscheidung.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz