Hauptdiagnose=Fehlbelegung

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    bin noch recht unbedarft in der DRG-Problematik. Vielleicht klingt meine Frage deshalb für alle anderen unsinnig (?!). Viele der mein Fachbebiet betreffenden Diagnosen sind mit dem Symbol für eine mögliche Fehlbelegung gekennzeichnet, wenn man diese Diagnose als Hauptdiagnose wählt. Was mache ich jetzt künftig z.B. mit Mamma-CA, Cervix-Ca, CIN III etc? darf ich die Patienten nicht mehr stationär behandeln, muß ich mir eine Verlegenheitsdiagnose überlegen oder habe ich da vielleicht nur etwas mißverstanden und kann wie bisher verschlüsseln?????? :shock1: :shock1:
    Gruß
    U.Runge

  • Hallo Herr/Frau U. Runge,
    Das Symbol für "Fehlbelegung, ambulantes Potential")ist mir aus Diacos gut bekannt. Es gibt ja bereits länger Kataloge (noch nicht gesetzlich verabschiedet in den sogenannten 3 seitigen :Kasse/DKG/KBV Verhandlungen ) wie den Katalog des BDC oder den SEL (stationsersetzende Leistungen) der BEK und andere. In diesen Katalogen wird nach EBM oder OPs 301 aufgelistet welche Codes für "Fehlbelegung" in Frage kommen. Diacos hat vermutlich diese Procedurencodes auf die entsprechenden Diagnosen gemappt. Wann der Katalog und ob überhaupt in Kraft tritt, ist mir nicht bekannt. Ich mutmaße mal nach der Bundestagswahl.
    uuuuuuuups da hät ich ja fast das AEP-verfahren vergessen.
    SEL und AEP befreien Sie dann von der "Verlegenheitsdiagnose"

    Im Downloadbereich von myDRG finden Sie übrigens Links zu den o.g.Katalogen.
    Die speziell genannten Diagnosestellungen werden ja hinreichend von den Groupies und KDR-Spezalisten im DRG-Forum beantwortet.
    :mdk: :kr: :uhr:
    :bombe: :bombe: :bombe:

    ihr

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Zitat


    Original von URU:
    Was mache ich jetzt künftig z.B. mit Mamma-CA, Cervix-Ca, CIN III etc? darf ich die Patienten nicht mehr stationär behandeln, muß ich mir eine Verlegenheitsdiagnose überlegen oder habe ich da vielleicht nur etwas mißverstanden und kann wie bisher verschlüsseln?


    Hallo,
    Herr Mies hat ja bereits auf wesentliches hingewiesen. Jetzt, wie später unter DRG-Bedingungen, kommt es wesentlich darauf an, die stat. Behandlungsbedürftigkeit des Falles zu dokumentieren. Der Arzt hat laut SGB die Pflicht, diese festzustellen oder nicht, d.h. Krankenhausaufnahme ja oder nein. Die Kassen werden immer versuchen, die stat. Behandlungsbedürftigkeit anzuzweifeln, Sie müssen beweisen, das der Aufenthalt gerechtfertigt war und dies muß sich in der Akte wiederfinden. Ein Ausweichen auf andere Diagnosen hilft da leider nicht weiter.
    MfG


    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 14.01.2002 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Mies,

    gibt es denn eine OPS Version des Kataloges ambulant durchführbarer Operationen ggf. in Verbindung mit ICD 10?


    In diesen Katalogen wird nach EBM oder OPs 301 aufgelistet welche Codes für "Fehlbelegung" in Frage kommen.

    :roll:

  • [quote]
    Original von tloichinger:
    Hallo Herr Mies,

    gibt es denn eine OPS Version des Kataloges ambulant durchführbarer Operationen ggf. in Verbindung mit ICD 10?


    Hallo Herr Thomas Loichinger,
    habe ich das richtig in in Erinnerung, wir kennen uns vom
    "DRG-Custer-Seminar" der DKI in Berlin ?
    In der Tat habe ich einen Katalog der stationsersetztenden
    Massnahmen in OPS 301 Ziffern, ohne Kombination mit ICD 10.
    Gott sei Dank ist das Ganze ja mal auf die "lange Bank" geschoben.
    Leider bin ich zur Zeit in Urlaub : Thailand/Phuket trotzdem
    unter
    DRGLAUS@web.de
    hier zu errreichen, oder spaeter, nach dem 15.02.2002 unter
    meiner Heimatadresse im Profil

    Beste Gruesse
    Pattongbeach 21.30 Uhr, stockdunkel, aber drueckend heiss.

    Kurt Mies

    Kurt Mies