Herzkatheter und QS-Bögen

  • Guten Abend,

    wir lassen unsere Herzkatheter konsiliarisch im benachbarten Großklinikum durchführen. Die Pat. werden morgens dorthin gebracht und kommen abends zurück (\"Verbringung\"). Die HK werden dort teilweise durch einen kardiologischen Oberarzt unseres Hauses durchgeführt.
    Wer hat nun den QS-Bogen auszufüllen? :deal: Wir oder das Partnerhaus? Wir machen den Katheter schließlich nicht. Wir kennen nicht die genauen Umstände des HK (KM-Menge, DL-Zeit etc.), die auch im Brief nicht mitgeteilt werden. Andererseits können die Kollegen zumindest den Verlauf nach dem Eingriff nicht beurteilen und den QS-Bogen eigentlich auch nicht ausfüllen.
    By the way ergibt sich die Frage, ob der Herzkatheter dann von uns zu verschlüsseln ist :dkr: (nach meiner Ansicht ja, denn er ist und bleibt - auch beim EInsatz des eigenen OA - eine konsiliarische Leistung).

    Wer kann uns da weiterhelfen?

    Danke

    M.Rost

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend, Herr Rost,

    Zitat


    Original von rostm:

    ...(\"Verbringung\"). Die HK werden dort teilweise durch einen kardiologischen Oberarzt unseres Hauses durchgeführt.
    Wer hat nun den QS-Bogen auszufüllen? Wir oder das Partnerhaus?

    Das dürfte Ihr Haus betreffen, wenn Ihr Haus die DRG abrechnet. Gekoppelt an diese DRG ist ja dann auch der QS-Zuschlag, von dem ein Teil Ihrem Hause verbleibt (als \"Aufwandsentschädigung\" für die QS-Dokumentation).

    Zitat


    Wir machen den Katheter schließlich nicht.

    Wenn Sie ihn aber abrechnen, müssen Sie ihn m. E. auch Q-Sichern.

    Zitat


    Wir kennen nicht die genauen Umstände des HK (KM-Menge, DL-Zeit etc.), die auch im Brief nicht mitgeteilt werden. Andererseits können die Kollegen zumindest den Verlauf nach dem Eingriff nicht beurteilen und den QS-Bogen eigentlich auch nicht ausfüllen.

    Zugegeben ein organisatorisches Problem, aber lösbar.

    Zitat


    By the way ergibt sich die Frage, ob der Herzkatheter dann von uns zu verschlüsseln ist :dkr: (nach meiner Ansicht ja, denn er ist und bleibt - auch beim EInsatz des eigenen OA - eine konsiliarische Leistung).

    Klar müssen Sie ihn verschlüsseln, weil Sie sonst womöglich die falsche DRG erhalten, resp. ist der HK eine von Ihrem Hause eingekaufte Leistung, für die das Großklinikum vermutlich eine Rechnung an Ihr Haus stellt. Diese sollte um den Betrag der Personalkosten ärztlicher Dienst schwanken, je nachdem, ob Ihr OA tätig wurde oder nicht (ist vielleicht auch in eine Pauschale einkalkuliert, die das Klinikum Ihnen in Rechnung stellt).

    Zitat


    Wer kann uns da weiterhelfen?

    Ich hoffe, ich konnte es.

    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von rostm:
    wir lassen unsere Herzkatheter konsiliarisch im benachbarten Großklinikum durchführen.
    ....

    By the way ergibt sich die Frage, ob der Herzkatheter dann von uns zu verschlüsseln ist :dkr: (nach meiner Ansicht ja, denn er ist und bleibt - auch beim EInsatz des eigenen OA - eine konsiliarische Leistung).


    Hallo,
    für mich stellt sich ergänzend die Frage: ist für o.g. Leistung (als Verbringung) ein Versorgungsauftrag vertraglich mit den Kassen festgelegt? Es könnte sonst die Situation eintreten, daß Sie die entsprechende DRG nicht vergütet bekommen.


    Gruß

    E Rembs