Ehemaliges Frühgeborenes

  • Guten Morgen Forum,

    Wer kann denn etwas Erhellendes zu folgendem verzwickten Fall beitragen:

    Ehemaliges Extremfrühgeborenes, seit einigen Monaten in Betreuung einer Universitätsklinik (Geburt 2003), offensichtlich Fortbestehen von diversen medizinischen Problemen, diese scheinen so schwerwiegend, daß ein Ende des stationären Aufenthalts nicht absehbar ist. Jetzt Bitte um heimatnähere Verlegung in unser Haus.

    Wenn mich nicht alles täuscht, hört sich das nach einem gehörigen finanziellen Risiko an. Wer kann welche DRG abrechnen? Wir werden wohl nur noch die einzelnen Probleme kodieren können und dann vom Zuschlag bei Überschreitung der OGVD leben? Abzüglich einer Verlegungspauschale? Eine Frühchen-DRG kommt ja für uns wohl nicht mehr in Frage (bei einem vermutlichen Aufnahmegewicht von jetzt 4 kg)?

    Schöne Grüße, M. Kratz

  • Hallo Herr Kratz,

    genaues kann Ihnen wahrscheinlich in diesen Spezialfällen heute noch keiner sagen. Das Bundesozialgericht (BSG) hat sich bisher nach meiner Erkenntnis noch nicht mit DRG´s beschäftigen müssen. Sollten Forumsteilnehmer erfahren haben, dass das BSG doch schon in DRG-Fragen urteilen mußte, wäre dies sicherlich eine wertvolle Nachricht für das Forum.

    Mein Lösungsansatz wäre einmal, die Tatsache der Frühgeburt als eine lebenslang bestehende Erkrankung zu sehen, die in Ihren Krankenhaus für Ihr Haus (nicht für das Kind) das erste mal festgestellt wird. Also könnten Sie die Frühgeburt als HD ansehen. Da die OGVD beim verlegenden Krankenhaus sicherlich überschritten ist, dürfte auch kein Abschlag fällig werden. Auch die Frage Spätfolge stellt sich nicht, da die medizinischen Probleme sich immer noch im Akutstadium befinden. Trotzdem ist Ärger mit dem MDK angesagt.

    Der zweite Lösungsansatz ist vielleicht besser. Auch hier gehen wir davon aus, dass die Frühgeburt mit all ihren Problemen eine lebenslange Angelegenheit sein wird. Man könnte also eine Analogie zu genetisch oder chromosomal bedingten Erkrankungen herstellen. Da die Probleme - wahrscheinlich mit gleichem Schweregrad - multilokulär angegangen werden müssen, käme nach Nr 3. der DKR 004a auch wieder nur die Frühgeburt als HD in Frage.

    Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Sie nach der Abrechnung und Abreiten aller Ärgernisse, das Forum daran teilhaben könnten, wie die Sache ausgegangen ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Kratz und Herr Winter,

    Zitat


    Original von mkratz:
    Wer kann welche DRG abrechnen? Wir werden wohl nur noch die einzelnen Probleme kodieren können und dann vom Zuschlag bei Überschreitung der OGVD leben? Abzüglich einer Verlegungspauschale?

    Als HD wird für Sie die schwerwiegenste Erkrankung zu kodieren sein. Bei mehreren gleichberechtigten (laut HD-Definition), die mit dem höchsten Ressourcenverbrauch.
    Eine \"Verlegungspauschale\" gibt es nicht. Bleiben Sie unterhalb der MVD, wird Ihnen pro Tag unterhalb, die jeweilige Bewertungsrelation x Basisfallpreis abgezogen (also pro Tag und nicht pauschal).
    Ausgenommen von dieser Regel sind die sog. \"Verlegungsfallpauschalen\" (siehe Spalte 12 im Fallpauschalenkatalog/Hauptabteilung).

    Zitat

    Original von winterth:
    Also könnten Sie die Frühgeburt als HD ansehen. Da die OGVD beim verlegenden Krankenhaus sicherlich überschritten ist, dürfte auch kein Abschlag fällig werden.

    Ich sehe nicht die Möglichkeit, die Frühgeburt zu kodieren. Diese wird nicht behandelt, sondern die resultierenden Erkrankungen/Zustände/...
    Die Liegezeit des verlegenden Krankenhaus spielt nur für das selbe eine Rolle. Verlegt es unterhalb der MVD (nicht OGVD), muss es die entsprechenden Abschläge hinnehmen. Die Situation, wann das aufnehmende KH Abschläge hinzunehmen hat, habe ich oben beschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    Ihr Ansatz muß natürlich auch diskutiert werden, zumal es sicherlich der des MDK sein wird – ich sagte ja, die Entscheidung ist nicht einfach -, aber hier liegen meines Erachtens besondere Verhältnisse vor, die nicht so einfach nach dem Grundsatz – so und nicht anders - zu klären sind. Hier kreuzen sich einige Kodierrichtlinien.

    Einmal fand keine Verlegung zu Behandlung eines bestimmten anderen oder Teilleidens statt, sondern lediglich eine Ortsverlagerung aus sozialen Gründen zur Fortsetzung der angelaufenen Behandlung der gleichen Grunderkrankung nämlich dem Umstand der Frühgeburt, mit all ihren wahrscheinlich frühgeburtstypischen Fehlentwicklungen. Der akute Zustand besteht also weiterhin. Man könnte also hier zu den im letzten Beitrag genannten DKR auch die DKR 002c geplanter Folgeeingriff (im übertragenen Sinne also auch Weiterbehandlung) heranziehen, auch dann wäre die Frühgeburt die HD. Auch die D008b (Verdachtsdiagnosen) könnte tangiert werden, denn was für die Verlegung von Patienten mit Verdachtsdiagnosen gilt, sollte erst recht für Patienten mit definierter Diagnose (Frühgeburt mit all ihren Komponenten) und nach wie vor Akutzustand gelten. Denn wenn das erstbehandelnde Haus einen Patienten mit dortiger HD = Frühgeburt zur Weiterbehandlung verlegt, wird das aufnehmende die gleiche HD weiterbenutzen dürfen. Wenn nicht würde das ja bedeuten, wenn ein Haus einen Patienten mit Coxarthrose konservativ behandelt und zu der Einsicht kommt - die Coxarthrose müsse operiert werden – aber nicht hier, das aufnehmende Krankenhaus sich als HD etwas anderes als Coxarthrose ausdenken müsste.

    Ich tendiere also in dem hier vorliegenden Fall nach wie vor zur Frühgeburt als HD, aber wie gesagt, hier liegt ein Spezialfall vor, der nicht einfach zu klären ist, und die Meinungen können vielfältig ohne falsch zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Kollegen!

    Wir haben jetzt einen vergleichbaren Fall (sogar zwei, nämlich Zwillinge), habe über die Suchfunktion den Thread gefunden und möchte mich nochmal einklinken, auch wenn die Diskussion schon etwas länger her ist.

    Ich kann die Sorge von Herrn Kratz
    [f1]Zitat: Eine Frühchen-DRG kommt ja für uns wohl nicht mehr in Frage (bei einem vermutlichen Aufnahmegewicht von jetzt 4 KG)?[/f1]
    nur nachvollziehen, denn in der Neonatologie führt zuallererst das Aufnahmegewicht in die DRG, ganz egal welche Hauptdiagnose zutrifft.

    Ansonsten bin ich auch der Auffassung, dass es sich bei Verlegung sozusagen um eine durchgehende Behandlung des Ausgangsproblems \"Frühgeburtlichkeit\" mit allen aus der Unreife resultierenden Problemen handelt. Das aufnehmende Haus muss seinen Aufwand leztlich also aus der Überschreitung der OGV und den entsprechenden Zuschlägen bestreiteten. (Und natürlich die medizinische Notwendigkeit gut dokumentieren!)

    aus dem schattigen Ostwestfalen

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie