Hallo Forum!
Bislang habe ich bei einer Geburt eine durchgeführte MBU bei schlechtem CTG nie extra verschlüsselt. Fiel ja eh bei der Fallpauschale unter den Tisch. Ein Kollege kam jetzt auf die Idee, dass das für die DRG-Eingruppierung aber eine Rolle spielen könnte.
Frage: Muß man eine MBU extra verschlüsseln?
Bringt das etwas abrechnungstechnisch gesehen? Und wenn, unter welcher OPS-Nr verschlüssele ich das dann - 5-755.x andere intrauterine Operationen am Feten - meint ja wohl etwas invasivere Proceduren????
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Oh könnte Medizin wieder schön sein, wären DRG`s, FP u.ä. nie erfunden worden
:dance2:
Gruß
U. Runge