• Hallo Forum!
    Bislang habe ich bei einer Geburt eine durchgeführte MBU bei schlechtem CTG nie extra verschlüsselt. Fiel ja eh bei der Fallpauschale unter den Tisch. Ein Kollege kam jetzt auf die Idee, dass das für die DRG-Eingruppierung aber eine Rolle spielen könnte.
    Frage: Muß man eine MBU extra verschlüsseln?
    Bringt das etwas abrechnungstechnisch gesehen? Und wenn, unter welcher OPS-Nr verschlüssele ich das dann - 5-755.x andere intrauterine Operationen am Feten - meint ja wohl etwas invasivere Proceduren????
    :rotate: :rotate:
    Oh könnte Medizin wieder schön sein, wären DRG`s, FP u.ä. nie erfunden worden
    :dance2:
    Gruß

    U. Runge

  • Hallo Frau/Herr Runge,
    ich würde mangels passendem Code von einer Verschlüsselung absehen. Die DRG-Systematik in der Geburtshilfe ist ja sowieso sehr beschränkt und nur wenige Codes bringen eine Erhöhung des Fallwertes. MBU, wie auch immer über "Hilfscodes" verschlüsselt, gehört keinesfalls dazu.
    MfG:bounce:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.