Hallo Forum,
nach Auskunft einer PKV gibt es eine Entscheidung des PKV-Verbandes, die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung grundsätzlich mit 31,50 EUR pro Tag zu vergüten. Die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer hingegen entspreche dem aktuellen Standard und werde damit nicht als Wahlleistung vergütet. Nach meinen Informationen ist die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer jedoch nicht überall Standard und wird bei Abschluß einer privaten KV als aufpreispflichtige Option gehandelt.
Wie ist nun damit umzugehen? Die PKV wünscht von uns einen Nachweis über die Komfortvorteile bei Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer.
Grüße von der Saale hellem Strande ...
Komfortvorteile bei der PKV?
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- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von McHenze:
Die PKV wünscht von uns einen Nachweis über die Komfortvorteile bei Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer.Guten Abend
Gemäß BGH Urteil zu den Wahlleistungen (8/ 2000) rechtfertigt nur hoher Komfort einen entsprechenden Preis. (u.a. Sanitärzone, sonstige Ausstattung, Größe und Lage, Verpflegung, Service)
Gruß
E RembsSiehe auch:
http://www.pkv.de/downloads/26-07-02_PM_BGH-Urtei.doc
http://dkg.digramm.com/pdf/278.pdf -
Ausgezeichnet, Herr Rembs! Herzlichen Dank.