Wahl der Hauptdiagnose

  • Liebes Forum,
    vielleicht können Sie mir bei folgendem Fall weiterhelfen.
    Ein Patient wird nach rad. Prostatovesikulektomie zur Drainage einer Lymphocele (5-408.2) stat. aufgenommen.
    Ich habe nun Problem, die Hauptdiagnose festzulegen.
    Nach Meinung des Forums in früheren Diskussionen ist die Komplikation die Hauptdiagnose, also:
    HD
    T88.8/9 Komplikation bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, oder
    N99.8/9 Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. Maßnahmen, oder
    T81.8 sonstige Komplikationen bei Eigriffen
    Prozedur 5-408.2

    Diese Diagnosen führen allerdings alle in die DRG 902Z

    Bei Verwendung von I89.8 Lymphocele (Sonstige nicht näher bez. nicht infekt. Krankheiten der Lymphgefäße und Lymphknoten) als HD kommt man zur DRG Q02B versch. OP-Proz. bei Krankh. des Blutes usw.

    Welche Hauptdiagnose ist hier korrekt?
    Vielen Dank

    urogert

  • Hallo Urogert !
    Meiner Meinung nach ist es hier unerheblich ob die Diagnose als Komplikation aufgetreten ist oder nicht (kommt allerdings etwas auf die Zeit an , die dazwischen liegt. Wenn die Lymphozele zur Aufnahme führt und entsprechend behandelt wird, ist sie auch die Hauptdiagnose.
    :sonne: Schönes Wochenende !

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das sehe ich anders.
    Es ist keinesfalls unerheblich, ob es sich hier um eine Komplikation handelt. Die HD kann eigentlich (nach meinem Verständnis der DKR und ICD) nur ein Kode sein, der diese Information auch mitgibt (in der jeweils möglichen Genauigkeit).

    Stellen Sie doch bitte diese Frage mal dem InEK und lassen uns an dem Inhalt der Antwort teilhaben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Noch eine Frage zur Hauptdiagnose:
    ein Patient wird im Rahmen einer ambul. OP arthroskopiert und Meniskus reseziert. Dabei kommt es zu einer Komplikation, die die unmittelbare stationäre Aufnahme für 3 Tage notwendig macht. Was ist für den stat. Aufenthalt die HD? Der Meniskusschaden oder die Komplikation?
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schäfer

  • Hallo,

    neulich hatte ich auch einen Fall mit Lymphocele
    mit Eingruppierung in die selbe Fehler-DRG. Ich habe
    dann mir die Akten näher eingesehen udn stellt fest,
    dass dieser Zustand auch mit ICD
    T09.05 Hämatom am Rücken

    kodieren werden konnte. So entging ich der Fehler-DRG.
    Daher: Gucken Sie mal in den Akten nach, ob das Problem nicht
    anders zu kodieren geht.

    Zu Ihrer 2. Frage:
    Laut Definition der HD müsste der Aufnahmeanlass die Komplikation
    sein. Ohen diese Komplikation wäre die Notwendigkeit einer stat.
    Behandlung nicht erforderlich gewesen. Die ambulante Behandlung
    separat abzurechnen dürfte jedoch in diesem Fall schwierig sein.
    Gruß
    Ordu

  • Lieber Herr Ordo Dr.,
    die T09.05 ist hier sicher ungeeignet, da es sich um eine \"echte\" Lymphocele im kleinen Becken handelt und nicht um eine oberflächliche Prellung o. ä..

    Liebes Forum,
    ich habe wegen dieses Kodierproblems bei der InEK nachgefragt. Hiernach sei entsprechend der DKR 1919a als Hauptdiagnose der \"Komplikationscode\" zu verwenden, wenn die Komplikation diejenige Diagnose sei, die nach Analyse hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Aufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Dies sei auch unabhängig vom Gruppierungsergebnis!


    In meinem Fall also: HD T88.8 DRG 902Z

    MfG urogert

  • rschaefer

    Zu Ihrer Frage:

    Das kommt drauf an, in welchem Rahmen ambulant operiert wurde:

    a. Institutsleistung 115B: bei Komplikation wird der gesamte Fall „rückwirkend“ stationär. HD=Meniskusschaden, OPS=Arthroskopie
    b. Kassen/Belegärztlich gelten die Bestimmungen des EBM: die OP bleibt ambulant. Stationäre Aufnahme postoperativ. HD=Komplikation, OPS=ohne

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...