• Guten Tag liebe NG,
    wie praktikal ist oder besser wie wird denn nun das Problem der doppelten Entlaß-Diagnosenerfassung (DRG/FP-SE) gelöst? Ich habe jetzt endlich einmal einen solchen Fall am Wickel und frage mich was das alles soll.
    Weiß jemand, wie lange wir diesen Blödsinn fortführen sollen?

    :)) J. Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo J. Cramer,
    die beste Antwort erhalten Sie auf Seite XVII der aktuellen "Deutschen Kodierrichtlinien", also:
    --Bis zur endgültigen Einführung der DRG`s laufen beide Verschlüsselungssysteme (DRG, FP/SE) parallel. Möglich ist es dann ab 2003 nur noch nach den neuen Kodierrichtlinien abzurechnen (optional), verpflichtend ist es ab 2004.
    --meines Erachtens müssen der Verwaltung evtl. also 2 Verschlüsselungen übergeben werden: 1) nach DRG 2) nach FP/SE
    --Wie geht man vor:
    Haup- und Nebendiagnosen DRG-konform kodieren
    Überprüfen, ob eine FP/SE abgerechnet werden kann
    Wenn ja: evtl. Hauptdiagnoseschlüssel verändern, damit die Voraussetzungen für die FP/SE erfüllt werden.

    Alles in Allem bedeutet das, dass wir für die Übergangszeit die Prozeduren/Diagnosen nach 2 Richtlinien zu verschlüsseln haben - Schade um die Zeit für diesen erhöhten Aufwand.

    R. Schäfer ;(

  • Hallo Herr Cramer,
    wir gehen wie folgt vor (Beispiel Spontangeburt, O80):
    Da KIS keine Zweitdiagnose zuläßt, wird entgegen den DKR vorerst O80 mitcodiert, um die FP im gegenwärtigen Abrechnungssystem zu sichern.
    Damit ist aber keine direkte DRG-Zuordnung für die interne Statistik möglich, mit diesem Zustand müssen wir leben, bis der KIS-Hersteller die in Aussicht gestellte "Sperrung von Diagnosen für die Gruppierung" liefert. Dann müssen allerdings die entsprechenden Fälle "händisch" nachbearbeitet und neu gruppiert werden. Dies erscheint mir aber weniger riskant, als mit den Kassen über die FP zu streiten. Ingesamt sind die Fallzahlen bei uns auch nicht so hoch (500 Geb. im Jahr) und vielleicht gibt es ja o.a. "Diagnosesperre" nicht erst zum Jahresende.
    MfG:rolleyes:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 14.01.2002 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 14.01.2002 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Dr. Cramer!;)

    Unser Vorgehen hier (allerdings mit medico von SMS):
    Beispiel doppelseitige Leistenhernie:
    Für die Fallpauschalen / Sonderentgelte wird 2 x K 40.90 kodiert, einmal links, einmal rechts. Eine davon ist die medizinische Hauptdiagnose. Dazu werden die entsprechenden Prozeduren kodiert.
    Die Hauptdiagnose laut DKR ist K 40.20 beidseitige Leistenhernie. Die beiden K 40.90-Diagnosen werden für das DRG-Grouping gesperrt. An die Krankenkasse werden alle drei Diagnosen + Nebendiagnosen +Prozeduren übermittelt.

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Manfred Nast

  • Hallo Hr. Nast I),
    wie sicher sind wir uns denn, dass die Kostenträger das auch differenzieren können? Unser System läßt eine sog. DRG-Diagnose ausweisen und eine FP/SE Hauptdiagnose, aber wie gesagt: wird hier in der Praxis wirklich differenziert? Oder wird jede FP jetzt auch noch zum Spielball des MDK?

    Gruß,

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg