Hallo Forum,
wir haben früher nach BPflV mit einer Herzchirurgie oft A- und B-Pauschalen geteilt.
Verlauf: Patient war bei uns, wurde verlegt und kam wieder zurück. Wir haben die B-Pauschale abgerechnet.
Bei solch einer Konstellation gehe ich davon aus, dass wir jetzt im DRG-Zeitalter die Hauptdiagnose des ersten Aufenthaltes zur Hauptdiagnose des gesamten Aufenthaltes machen.
Es kommt nun leider auch vor, dass Patienten, ohne dass sie vorher bei uns lagen, von der Herzchirurgie zur Weiterbehandlung zu uns verlegt werden. Z.B. hatte der Patient eine Aortenklappenstenose, bekam Bypass und wir dann zu uns verlegt. Welches ist dann unsere Hauptdiagnose? Zustand nach gibts ja leider nicht?!??? :d_gutefrage:
Gruss Stefanie Bauernfeind