Das DIMDI nimmt zu der von mir geschilderten Problematik wie folgt Stellung:
Zitat
Falls üblicherweise nur eine Lokalanästhesie angewendet wird, darf ein Kode unter 8-90 bei Bedarf zusätzlich angewendet werden. Hilfreich bei der Anwendung der Texte hier wäre die Interpretation des Begriffes Anästhesie als "Narkose".
Was also, wenn üblicherweise eine Plexusanästhesie (z.B. Dialyseshunt-OP) durchgeführt wird ?
MfG
Christoph Hirschberg