Augen-Inspektion von Kleinkindern

  • liebe ng,

    ich fürchte, mit meinen praktischen fragen lästig zu fallen, ich weiß, daß die meisten von euch/ihnen bereits weiter sind, dennoch hafte ich etwas in der praktischen arbeit.

    müssen narkosen zur augeninspektion bei kleinkindern codiert werden (bei uns immerhin ca 400 pro jahr) ?? "normalerweise" finden augeninspektionen ohne narkose statt. gilt dies auch für kinder ? sollte man ?, weiß jemand, ob es was an der gruppierung ändert ?
    ich spreche daher auch besonders diejenigen an, die sich mit dem ar-drg -katalog besonders gut auskennen.

    grüße aus essen

    peter merguet

  • Hallo,

    Zitat


    Original von merguet:

    müssen narkosen zur augeninspektion bei kleinkindern codiert werden (bei uns immerhin ca 400 pro jahr) ??

    Narkoseleistungen müssen immer dann verschlüsselt werden, wenn sie zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind, die im Normalfall ohne Narkose durchgeführt wird. Dies gilt sebstverständlich auch bei Kindern.

    MfG,

    Markus Hollerbach

  • Zitat


    Original von merguet:

    ... augeninspektion bei kleinkindern ...

    weiß jemand, ob es was an der gruppierung ändert ?
    ich spreche daher auch besonders diejenigen an, die sich mit dem ar-drg -katalog besonders gut auskennen.

    Lieber Herr Merguet,

    eine Verständnisfrage,

    "... augeninspektion bei kleinkindern ..."?

    handelt es sich hierbei um den Grund der stationären Aufnahme? Welche ICD-10-Hauptdiagnose(n) stellen Sie denn bei ihren ca 400 Fällen pro Jahr?

    Haben Sie damit dann schon mal gegroupt, z. B. per online-Grouper, falls kein anderer Grouper zur Hand ist?

    Dann müssten Sie das Grouping noch einmal mit der OPS für Narkose wiederholen, um zu sehen, ob es in eine andere DRG führt. Die Augen-DRGs sind meines Wissens mehrheitlich ohne Schweregradsplit. Aber Sie müssten das eben mal selbst überprüfen.

    Gruß

    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • 8) 8) 8) Ist doch wurscht, ob es in Australien hochgruppiert oder nicht: kodiert werden muss es auf jeden Fall, um in die deutschen Kostenkalkulationen aufgenommen werden zu können. Das wird Sie sicher nicht davor schützen, dass es natürlich zu Diskussionen mit dem MDK bezüglich "potentiell ambulanter Leistungen" kommen wird. Auch diese sollten präzise zu kalkulieren sein, wobei die Kodierung sicher hilft.
    Gruss
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Zitat


    Original von mhollerbach:
    Narkoseleistungen müssen immer dann verschlüsselt werden, wenn sie zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind, die im Normalfall ohne Narkose durchgeführt wird. Dies gilt sebstverständlich auch bei Kindern.

    Holla, Herr Hollerbach,

    bitte um Übersendung der Normalfall-Liste. :look:
    Darauf wartet das halbe (ganze?) Forum. Bitte kennzeichnen Sie auch gesondert die Leistungen, die im Normalfall in Regionalanästhesie (z.B. Plexus, Spinale etc.) durchgeführt werden... für diese Leistungen muss dann nämlich auch eine ausnahmsweise durchgeführte "Vollnarkose" verschlüsselt werden.


    ---------Nachtrag--------------------
    zumindest galt dies für OPS V.2.0

    8-90 Allgemeinanästhesie
    Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt werden (z.B. bei Kindern)

    mit der Version 2.1 wird aber zugegebenermassen alles wirklich einfach:
    Nur wenn ein Eingriff normalerweise ohne (irgendein) Anästhesieverfahren durchgeführt wird, dann darf "die Anästhesie" kodiert werden... Und auch die Lokalanästhesie ist doch ein Anästhesieverfahren, oder ?
    ---------Nachtragende------------------

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 15.01.2002 editiert. ]

  • Lieber Herr Hirschberg,

    können Sie mal ein paar Eingriffe nennen, wo es Schwierigkeiten geben wird zu definieren, ob sie "im Normalfall" mit Narkose gemacht werden? Bzw. eben ohne? Ich komme nicht mehr so ganz mit...?( ?( ?(
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Zitat


    Original von PatKlein:
    können Sie mal ein paar Eingriffe nennen, wo es Schwierigkeiten geben wird zu definieren, ob sie "im Normalfall" mit Narkose gemacht werden?

    Liebe Frau Klein,

    es geht nicht darum, ob die Eingriffe normalerweise in Narkose gemacht werden. Es geht darum, ob "normalerweise" ein Anästhesieverfahren zur Anwendung kommt:

    8-90 Allgemeinanästhesie
    Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden.

    Viele Eingriffe werden aber "normalerweise" in Lokalanästhesie durchgeführt. Für diese Eingriffe dürfte also nie eine ausnahmsweise durchgeführte Vollnarkose kodiert werden ??

    ---

    Wie würden Sie für die folgenden Eingriffe entscheiden:
    -Zahnextraktionen (4 X Osteotomie)
    -Bronchoskopie
    -Ohrmuschelplastik
    -Circumcision
    -Eingriffe die "normalerweise" nur in Lokalanästhesie durchgeführt werden

    mfG

    Christoph Hirschberg

    8) ich geb`s ja zu, ich übertreibe wieder, aber es ärgert mich immer noch, dass eine handvoll @%&$/.. zigtausend KH-Ärzte mit einem dermassen unüberlegten Schwachsinn konfrontieren konnten!

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 15.01.2002 editiert. ]

  • :D Lieber Herr Hirschfeld,

    ich weiss schon, was Sie meinen. Aber als Rheinländerin gehe ich eben etwas "creativ" mit der Wirklichkeit (und Vorschriften sind "Wirklichkeit") um (wenn man es fies ausdrücken wollte, kann man natürlich auch sagen, ich mache mir meine Wirklichkeit). Was nicht so ganz präzise festgelegt ist, fällt meiner rheinischen Interpretation zum Opfer. Phimoseoperationen bei Kindern würde ich also die Narkose nicht kodieren, beim Erwachsenen würde ich sie kodieren (beim Erwachsenen, wo wir normaler Weise in LA arbeiten, aus einem ganz einfachen Grund: eine Narkose ist für mich Urologen eine Sache, bei der ich einen Anästhesisten und eine Anästesieschwester brauche, also Ressourcen verbrate. Eine LA ist kein Aufwand, der die (von mir willkürlich gesetzte) 150 Euro-Grenze überschreitet. Die Allgemeinnarkose oder Spinale oder PDA oder oder oder ist relevanter zusätzlicher Aufwand.)
    Schöne Grüße
    Patricia:besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Herr Hirschberg,

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    8-90 Allgemeinanästhesie
    Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden.

    Viele Eingriffe werden aber "normalerweise" in Lokalanästhesie durchgeführt. Für diese Eingriffe dürfte also nie eine ausnahmsweise durchgeführte Vollnarkose kodiert werden ??

    Mit Verlaub - aber das ist doch jetzt Korinthenk*ck*n. Gemeint ist offensichtlich die Anwendung einer ressourcenaufwändigen Allgemeinanästhesie bei einer Behandlung, die sonst allenfalls in Lokalanästhesie durchgeführt wird - auch wenn das zugegebenermassen SO nicht DA steht.

    So sehr ich ihre Erregung verstehe, so wenig teile ich den Ansatz, in der Erörterung semantischer Details der Kodierregeln den Weg zur Seligkeit des MedControllers und der Ärzte zu sehen.

    Gruß,

    Markus Hollerbach

  • Zitat


    Original von mhollerbach:
    Mit Verlaub - aber das ist doch jetzt Korinthenk*ck*n. Gemeint ist offensichtlich die Anwendung einer ressourcenaufwändigen Allgemeinanästhesie...

    ... oder Regionalanästhesie.

    Zitat


    bei einer Behandlung, die sonst allenfalls in Lokalanästhesie durchgeführt wird - auch wenn das zugegebenermassen SO nicht DA steht.

    ... wie Sie schon sagen, das steht so nicht da.

    Zitat


    So sehr ich ihre Erregung verstehe, so wenig teile ich den Ansatz, in der Erörterung semantischer Details der Kodierregeln den Weg zur Seligkeit des MedControllers und der Ärzte zu sehen.

    Kümmelspalterei ? Sie haben recht !
    Das Problem ist doch, dass hier Institutionen mit der Schlüsselerstellung und Kodierrichtlinienübersetzung betraut wurden, die

    a) offensichtlich keinen direkten Bezug zur Medizin mehr haben
    b) nur lückenhaft erkennen, wozu Ihre Regeln und Schlüssel denn überhaupt verwendet werden sollen.

    Wenn es nicht um die Semantik der DKR geht, worum dann ? Ist also die einzig gültige Kodierrichtlinie:

    "Wenn etwas mehr Ressourcen verbraucht als von Ihnen als "üblich" angesehen wird, dann verschlüsseln Sie es?"

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 16.01.2002 editiert. ]


  • lieber herr hirschberg, liebe ng,

    offensichtlich hängt sich alles immer wieder an dem begriff "normalerweise" oder "üblicherweise" auf. tatsächlich gibt es ja keine kinder, die üblicherweise den gesamten augenhintergrund ohne anästhesie spiegeln lassen. daher wäre anästhesie eigentlich im code enthalten.

    frau klein muß ich wiedersprechen: es kann nicht um eine exakte abbildung der leistungen gehen, da ja offenbar schon klar ist, daß bei operativen patienten viele prozeduren im code der op enthalten sind.

    ich wünsche mir nur so sehr eine antwort auf die frage, wann das "normalerweise" überschritten ist. wir bracuhen einfach auch praktische handlungsanweisungen, die der allgemeinen handhabung nicht allzusehr zuwiderlaufen.

    habe übrigens nochmals eine anfrage bezüglich perioperativer lesitungen an herrn roeder / drg research group münster gesandt, falls dieser zeit findet, werde ich den inhalt der antwort hier so bals wie möglich skizzieren.

    grüße aus essen,

    peter merguet

    [ Dieser Beitrag wurde von merguet am 16.01.2002 editiert. ]