Stationäre Aufnahme nach ambulanter Operation

  • Hallo Forum,

    nochmal AOP und nachfolgende vollstationäre Aufnahme durch Haupabteilung: Hauptdiagnose:
    1. die Diagnose, die die AOP veranlaßt hat?
    oder
    2. die Diagnose, die nach der AOP den vollstationären Aufenthalt veranlßt hat?

    Gibt´s inzwischen jemanden, der eine belegbare (vielleicht Sozialgerichts-) Entscheidung oder eine neue Textstelle kennt?

    Mit besten Grüßen
    Lehmann

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo Herr Lehmann!

    Im Vertrag zum amulanten Operierenn heißt es im § 7 Abs. 3:
    \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit einerm ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung beziehungsweise des Krankenhausentgeltgesetzes.\"

    In Ihrem Fall ist der Zusammenhang zwischen OP und Synkope gegeben. Ergo erfolgt die Abrechnung nach KFPV. Daraus folgt für mich, daß die OP-Diagnose HD ist.

    Schönen Abend!

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo,

    unstrittig wohl, wenn nach DKR die OP-Diagnose (also Grundkrankheit) den höheren Ressourcenverbrauch nach sich gezogen hat. Aber wie sieht es bei anderen Konstellationen aus?

    Bsp.:

    Durchführung einer ERCP bei Choledocholithiasis als AOP im Krankenhaus. Periinterventionell Ösophagusläsion mit anschliessender aufwendiger Therapie (damit höherer Ressourcenverbrauch als nur die ERCP).

    Nun die Gretchenfrage:

    Was ist bei der bei gemeinsamen Abrechnung nach AOP-Vertrag 2023 (Wird eine Patientin bzw. ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistung gemäß § 115b SGB V eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes) der Zeitpunkt der Aufnahme? Kann die Komplikation Ösophagusblutung überhaupt als HD in Frage kommen? Sie ist ja formal erst nach der Aufnahme aufgetreten, sofern ich den Aufnahmezeitpunkt mit dem Beginn der AOP gleichsetze.

    Oder ist der Aufnahmezeitpunkt der Zeitpunkt der Entscheidung zur Aufnahme aufgrund der Komplikation? Dann wäre sie als potentielle HD wieder im Rennen, da sie ja zum Zeitpunkt der Aufnahme bestanden hat.

    Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    stationäre Aufnahme wegen der Komplikation. HD somit für mich die Ösophagusläsion. Problem der konkurrierenden HD könnte in anderer Konstellation auch noch auftreten!

    Gruß Attila

  • Hallo in die Runde, nachdem neuen BSG nicht mehr ex ante sondern nach ex-post.

    Kodierung der Hauptdiagnose nach ex-post-Betrachtung

    B 1 KR 25/22 R | bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023

    Gruß die Hütti

  • Hallo Hütti,
    Nicht ganz korrekt. In dem BSG-Fall war die AKS von Anfang an (was immer auch der Anfang ist) vorhanden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Dr. Horndasch

    Zitat: Oder ist der Aufnahmezeitpunkt der Zeitpunkt der Entscheidung zur Aufnahme aufgrund der Komplikation? Dann wäre sie als potentielle HD wieder im Rennen, da sie ja zum Zeitpunkt der Aufnahme bestanden hat.


    Dann ist beides ja bekannt zum Zeitpunkt der Aufnahme.

    Gruß die Hütti