Hallo Forum,
nochmal AOP und nachfolgende vollstationäre Aufnahme durch Haupabteilung: Hauptdiagnose:
1. die Diagnose, die die AOP veranlaßt hat?
oder
2. die Diagnose, die nach der AOP den vollstationären Aufenthalt veranlßt hat?
Gibt´s inzwischen jemanden, der eine belegbare (vielleicht Sozialgerichts-) Entscheidung oder eine neue Textstelle kennt?
Mit besten Grüßen
Lehmann