Vereinbarung nach § 17 c KHG

  • Hallo Forum,

    zu diesem Thema habe ich doch noch einige Fragen:
    - Ist der Kriterienkatalog eigentlich allgemein akzeptiert? Nach meinem Eindruck erfüllen selbst manche Patienten, die per NAW hierherkommen, den Kriterienkatalog nur knapp.
    - Auch wenn der Kriterienkatalog ausdrücklich als nicht abgeschlossen beschrieben wird: besteht nicht die Gefahr, dass die Kostenträger die Kriterien zum Anlass nehmen, Fälle anzuzweifeln (RR nur 190/95, Herzinsuffizienz nur NYHA II)? Letztlich kann doch jeder Krankenkassensachbearbeiter jeden erfahrenen Facharzt erstmal alt aussehen lassen, indem er ihm nachweist, dass die formalen Kriterien für eine stationäre Aufnahme nicht erfüllt waren. Selbstverständlich wird dann der erfahrene Facharzt begründen können (und müssen!), dass der Patient trotzdem zu Recht aufgenommen wurde.
    - Gibt es Erfahrungen, wie man sich halbwegs ressourcenverträglich vor dem zu erwartenden Overhead an Rechtfertigungsdokumentation schützen kann?
    - Kann mir jemand die Quellen nennen, die belegen, dass man mit Hilfe solcher Kriterienkataloge die Qualität der medizinischen Versorgung signifikant stiegert oder die Kosten bei gleichbleibender Qualität signifikant senkt?

    Schönen Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast
    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg

  • Hallo Hr. Nast,

    ich denke doch, dass die Kassen bei der aktuellen Rechtsprechung, dass eine \'Vollstationäre Aufnahme zu dem Aufnahmezeitpunkt (nur!) vertretbar sein muss\', sowieso diesbezüglich verloren haben.

    Und wenn jetzt mehr und mehr Krankenhäuser die Sozialgerichte bemühen (was bitter nötig wird, wie ich leider vermute), ist diese Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts....letztlich das ausschlagebende und sämtliche Formalien wie AEB etc. nur nachrangig.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Sehr geehrter Herr Nast,
    sehr geehrter Herr Lückert,
    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von mnast:
    - Gibt es Erfahrungen, wie man sich halbwegs ressourcenverträglich vor dem zu erwartenden Overhead an Rechtfertigungsdokumentation schützen kann?

    ich befürchte (so die Erfahrung aus 15 Jahren Gesundheitswesen), dass man sich vor dem \"Overhead an Rechtfertigungsdokumentation\" nicht wirklich schützen kann. Der Weg zum Sozialgericht kann aber auch nicht im Interesse der Häuser sein.

    Wir stellen unseren Kunden den \"Aufnahmeentscheid\" zur Verfügung, weil wir glauben damit \"halbwegs ressourcenverträglich\" sicherstellen zu können, das innerhalb von 3 Tagen nicht nur eine qualifizierte Aufnahmeanzeige per §301 übermittelt werden kann, sondern auch ein \"prüfbares\" (elektronisches) Formular belegt, warum die \"stationäre Aufnahme\" notwendig war (Basis: Kriterien Empfehlung der DKG und individ. Ergänzung durch das KH). Im Übrigen wird damit organisatorisch sichergestellt, dass ein Facharzt über die Aufnahme im KH entscheidet (dies steht schon seit längerer Zeit im Gesetz).

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Hallo Herr Lückert,
    hallo Herr Schmidt,

    nur so zur Information: im Juni 04 verhandelt das Landessozialgericht 2 unserer Fälle aus dem Jahr 2000. Recht haben ist also nicht so sehr das Problem, sondern Recht bekommen. Im Jahr 2002 haben die Hamburger Krankenhäuser an die 1000 Klagen gegen eine säumige Kasse angestrengt. Unterdessen haben sich fast alle Häuser mit der Kasse verglichen, weil vom Sozialgericht eigentlich nicht mehr passierte als Stellenforderungen an den Senat, um der Verfahren Herr zu werden. Ich vermute, dass jetzt ungefähr die ersten Verhandlungen vor dem Sozialgericht stattgefunden hätten. Entsprechend gering ist mein Optimismus bezüglich irgendwelcher Fehlbelegungsstreitigkeiten.
    Ein guter Weg wäre eine Implementierung des Kriterienkatalogs in die Krankenhaussoftware, womöglich noch mit eine Plausibilitätsprüfung, die dem behandelnden Arzt gleich sagt, dass die AEP-Kriterien nicht erfüllt sind und er bitte eine kurze Begründung für die stationäre Behandlung liefern soll. 5 Minuten mehr Arbeit für den aufnehmenden Arzt (wenn überhaupt) sparen monatelange Streitereien mit den Kostenträgern.
    Die technischen oder rechtlichen Probleme sind aber nur ein Aspekt. Was mir als Arzt, der ich ja auch noch bin, mehr Sorgen macht, ist die Leichtigkeit, mit der man die Entscheidung über die Behandlung von Patienten an ganz wenigen Kriterien festmacht, wobei ich nicht einmal überschauen kann, ob diese Kriterien ausreichend validiert und als die richtigen erkannt worden sind. Klar, das klingt alles plausibel, aber was ist in der Medizin nicht alles als plausibel akzeptiert und dann doch verworfen worden, vom Eisengehalt des Spinats über die Antisepsis bis zur Behandlung des Magenulkus.

    Gruß und schönes Wochenende

    Manfred Nast

  • Guten Morgen,
    bezüglich AEP-Kriterien (letztlich ja Gleiches/Ähnliches wie die \"Allg. Tatbestände\" aus dem Katalog für das ambulante Operieren) versuchen wir, diese vor einer stationären Aufnahme ins Bewußtsein des aufnehmenden Arztes zu rufen, um eine primäre Fehlbelegung möglichst auszuschließen. Auch, wenn sie nicht \"Gesetz\" sind, so sind sie ja in vielen Fällen durchaus hilfreich. Wirklich sinnvoll finde ich persönlich die \"Regelung\", daß innerhalb von 24 Stunden ein Facharzt den Patienten sehen/beurteilen sollte. Wenn dann wirklich Fehlbelegung vorliegt, kann man sie ohne Riesenproblem korrigieren.
    Aber ich meine auch, daß AEP-Kriterien \"vom grünen Tisch\" nicht die allein seligmachende Wahrheit sein können. Medizin beschäftigt sich mit Leben, und Leben läßt sich nur sehr bedingt umfassend vorhersagen.
    Wenn die Diskussion der KH mit den Kassen und umgekehrt von mehr Berücksichtigung der Patientensituation und von mehr gegenseitiger Achtung gekennzeichnet wäre, hätten wir es alle leichter.
    Grüße, H.Krömer

    Gruß,
    H. Krömer

  • So richtig gespannt bin ich auf die Kriterien zur sekundären Fehlbelegung, die bis zum 30.9. stehen sollen (s. Vereinbarung zum § 17c). Hat man es bei der primären Fehlbelegung noch recht leicht, ist die Begründung jedes einzelnen Tages eine ganz heikle Sache. Mal sehen, was da auf uns zukommt.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke