Liebes Forum,
mich plagt eine sicher sehr häufig vorkommende Frage zum Thema
Fallzusammenführung bei Mammakarzinom.
Die Patientin wird mit Verdacht auf Mammakarzinom zur Diagnostik aufgenommen, es wird nicht nur eine PE mittels Biopsie durchgeführt, sondern der Knoten mittels Exzision wird entfernt(OPS: 5-870.0).
Der Fall landet damit in der DRG J07Z (nicht von der Wiederaufnahme-
regelung ausgeschlossen laut Fallpauschalenkatalog Spalte 13).
Bei einer PE mittels Biopsie kommt man in die DRG J62_ (ausgenommen von der Wiederaufnahmeregelung).
Die Patientin kommt nach Eingang der Histologie innerhalb von 30 Kalendertagen wieder zur großen OP,DRG J06Z.
Die Kassen wollen für die Fallkonstellation erst J07Z dann J06Z eine
Fallzusammenführung. Ich tue mich hier etwas schwer, da z.B. in der amtlichen Begründung zum Referentenentwurf, angepaßt an den Verodnungstext vom 13.10.2003 steht, daß Krankenhausaufenthalte zur Behandlung bösartiger Erkrankungen grundsätzlich nicht zusammengefaßt werden. Hat hier jemand schon andere Erfahrungen mit den Kassen gemacht, auf die man sich berufen könnte?
Ähnliches läßt sich auch für Konstellation Tumordiagnostik durch Gastro- oder Koloskopie und nachfolgende Operationen diskutieren. Die DRG\'s für Gastro- und Koloskopien sind ja ebenfalls nicht von den Wiederaufnahmeregelungen ausgeschlossen.
Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
K. Ebersbach
Medizinisches Controlling