Bericht aus einem wunderlichen Land

  • Hallo Forum,

    nachdem ich dachte, alle Höhen und Tiefen deutscher Regulierungswut zu kennen, stelle ich nun fest, dass eine Krankenkasse offensichtlich alle unsere Krankentransportverordnungen vom MDK überprüfen lässt. Begründung: Aus den Angaben auf dem Transportschein sei meistens nicht zu entnehmen, ob der Transport per Krankenwagen wirklich notwendig gewesen sei oder nicht. Der den Transport veranlassende Arzt hat nun entweder die Möglichkeit, \"unter Darlegung des Krankheitsbildes\" die medizinische Erforderlichkeit des Transports auf einem beiliegenden Kassenformular erneut zu begründen oder einer MDK-Prüfung mehr oder weniger gelassen entgegenzusehen.
    Ein beispielhafter Beitrag zur Steigerung der Qualität in der Gesundheitsversorgung.

    Gruß aus Hamburg

    M. Nast
    Bethesda AK Bergedorf

    Manfred Nast

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von nast:
    ... oder einer MDK-Prüfung mehr oder weniger gelassen entgegenzusehen.
    Ein beispielhafter Beitrag zur Steigerung der Qualität in der Gesundheitsversorgung.


    Hallo Herr Nast,
    wenn Ihre Ärzte gemäß der geltenden Bestimmungen
    §60 SGB V
    Transporte verordnen, können Sie m.E. sehr gelassen sein.

    Wie man hört, soll jedoch für diesen Bereich die Zahl der „schwarzen Schafe“ nicht unbeträchtlich sein.


    Gruß

    E Rembs

  • Schönen guten Tag allerseits, insbesonderen Herr Rembs!

    Zitat


    Original von Rembs:
    ...wenn Ihre Ärzte gemäß der geltenden Bestimmungen §60 SGB V Transporte verordnen...

    Nach § 60 SGB V dürfen Transporte bei \"zwingender medizinischer Notwendigkeit\" verordnet werden. Was zwingend medizinisch notwendig ist, wird der MDK sicherlich wieder einmal anders beurteilen, als der Stationsarzt. Das hat mit \"schwarzen Schafen\" nichts zu tun, sondern damit, ob ich Zustand und Möglichkeiten des Patienten nach irgendwelchen zu anderen Zwecken erstellten Unterlagen oder aus eigener persönlicher Kenntnis beurteile.

    Auch ich bin der Ansicht, dass es zuviel Transporte gibt. Allerdings hat das vielfältige Gründe, von denen vielleicht einer der etwas zu großzügige Stationsarzt ist. Diesen jetzt aber quasi kriminalisieren zu wollen löst keine Probleme sondern schafft erst welche.

    Schönen Tag noch,

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Was zwingend medizinisch notwendig ist, wird der MDK sicherlich wieder einmal anders beurteilen, als der Stationsarzt.

    Auch ich bin der Ansicht, dass es zuviel Transporte gibt.


    Guten Abend Herr Schaffert,


    Nur weil viele MDK Gutachter eine bestimmte Meinung vertreten, so heißt das nicht, dass diese Meinung auch stimmen muß.
    Wenn notfallmäßige Verlegungsfahrten etc. vom Gutachter als med. nicht notwendig beurteilt werden, kann dieses eher zu einem Bumerang für die Gutachter werden…

    Es ging mir nicht darum, Stationsärzte zu kriminalisieren. Dazu besteht kein Anlaß.

    Gruß

    E Rembs

  • Guten Morgen die Herren,

    also aufgrund der Änderungen bei Verlegungsfahrten halte ich eine Überprüfung durch die Kasse(n) für legitim bzw. im Hinblick auf
    § 12 SGB V für notwendig.

    Ich bin der Meinung, dass hier niemand einen Stationsarzt kriminalisiert hat, oder dies vor hatte - auch nicht die überprüfende Kasse. Vielleicht neigt der sensible Krankenhausmitarbeiter zu schnell dazu, sich selbst an den Pranger zu stellen und interpretiert deshalb Spitzfindigkeiten hin, wo keine sind...

    Außerdem habe ich den Beitrag von Herrn Nast so verstanden, dass [glow=#FF0000,3]alle[/glow] Transporte überprüft werden, nicht nur die Verlegungsfahrten. Das halte ich für durchaus wichtig, da einige Entlassungen nach Hause mit dem KTW vielleicht wirklich überprüfungswürdig wären.

    Wie immer ist es so, dass die pflichtgemäße Erfüllung unserer Aufgaben nicht auf Verständnis der \"Gegenseite\" stößt, weil die Ziele andere sind.

    Aber Herr Nast wird mir sicherlich Recht geben, dass der Zweck der Kasse mit dieser Maßnahme erreicht wird:

    Egal wie Ihr Verordnungsverhalten bisher war, werden Sie ob solch drohender Aktionen nicht künftig sehr kritisch mit diesem Thema umgehen?
    Werden andere Häuser, die diese Diskussion verfolgen, nicht auch mal in sich gehen und sich überprüfen. Ich denke und hoffe schon.

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Herr Rembs,
    hallo Herr Schaffert,
    hallo ToDo,

    wir haben im Februar 2003 die Verordnung von Krankentransporten für unser Haus verbindlich geregelt und können die Qualität des Verfahrens auch messen. Das ist unser übliches Vorgehen. Dabei gehen wir sicher nicht so weit, dass ich als Medizincontroller die Indikation jedes Krankentransports überprüfe, aber dadurch, dass der Prozess eindeutig beschrieben ist, wäre auch dies durchführbar (irgendwann nachts, wenn ich bei den Problemen der Kategorie 3 angekommen bin).
    Aus den genannten Gründen habe ich auch absolut nichts dagegen, wenn eine Krankenkasse in einem begründeten Einzelfall oder von mir aus auch in mehreren begründeten Einzelfällen die medizinische Indikation des Krankentransportes überprüft. So verstehe ich die Funktion des medizinischen Dienstes. Was meinem Rechtsverständnis absolut zuwiderläuft, ist das Vorgehen, unter einem Generalverdacht (\"da werden doch sicher irgendwelche Fälle dabei sein, die nicht in Ordnung sind\") eine große Menge Fälle zum MDK zu geben. Das ist m E. weder durch die gesetzlichen Regelungen noch durch die Rechtsprechung des BSG gedeckt.
    Ich habe selbstverständlich mit den Mitarbeitern der betroffenen Kasse telefoniert und nach den Hintergründen gefragt. Mir wurde das Argument entgegengehalten, dass die Angaben auf den Transportscheinen zur Darlegung der Indikation nicht ausreichten. Da kommen wir jetzt wieder auf die Datenschutzproblematik. Wenn ich mich bei der Indikation der Krankenhausbehandlung im Informationsaustausch mit den Kassen letztlich aus Datenschutzgründen auf den § 301 und seine Inhalte beschränken muss,
    kann ich schlecht bei der Begründung eines Krankentransports darüber hinausgehen. Aus den ICD-Ziffern eines Aufenthalts lässt sich die Indikation für einen Krankentransport nicht regelhaft erkennen (OK, die Z89.7 in Kombination mit H54.0 legen nahe, dass der Patient keinen eigenen PKW benutzen kann), so dass ich gezwungen bin, mehr über die Erkrankung des Patienten auf einem vergleichsweise offen zugänglichen Formular auszuführen als bei der Begründung der stationären Behandlung.
    Damit habe ich ein Problem.

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo, Herr Dr. Rembs,

    na, wer hätte das gedacht, dass Sie jemals in den Verdacht geraten könnten, dass Sie den Arzt im KH kriminalisieren würden? Ich jedenfalls nicht! Das kann auch nur ein Mißverständnis erster Güte sein. Wer sich die Historie Ihrer Beiträge einmal anschaut, der weiß, dass gerade Sie die Entscheidungen des KH-Arztes besonders gerne mit dem Hinweis auf forensische Aspekte exkulpieren. Also, wenn Sie einen Zeugen für Ihre Integrität brauchen, stehe ich Ihnen zur Verfügung. :d_zwinker:

    Herr Nast,

    Ihren Ärger über die zusätzlich entstehende Arbeit kann ich durchaus verstehen. Aber glauben Sie mir, auch bei den KK, die ich kenne, ist die Arbeitssituation so, dass reichlich Überstunden - bei weitem nicht alle bezahlt - gefahren werden. Ich denke, wir können deshalb davon ausgehen, dass die besagte KK die Überprüfungspraxis nicht in Gang gesetzt hat, weil sie gerade nicht weiß, was Ihre MA noch tun sollen. So gibt es durchaus Schätzungen, dass ca. 20 - 25 % aller verordneten Fahrten nicht angemessen sein sollen(dies ist wohl, was Herr Rembs meinte). Darüber hinaus werden Fahrkosten zunehmend( und mit Recht) Gegenstand von Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden.

    Sicherlich ist die psychologische Situation des verordnenden KH-Arztes nicht einfach. Die Versuchung, die Gründe des Patienten gegenüber einer undefinierbaren Gruppe qua KK einer Versichertengemeinschaft höher zu veranschlagen, ist mit menschlichem Maß gemessen groß. Sie haben den Entscheidungsprozess, wie Sie beschrieben haben, controllingfähig gestaltet. Damit haben Sie schon auch einen deutlichen Dokumentationsvorsprung gegenüber anderen Häusern, die sicher, wenn nicht schon jetzt, früher oder später ebenfalls überprüft werden. Ob dies nun jeder Fall sein muss? :d_gutefrage:

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK