Hallo,
ich habe noch mal eine Frage, und hoffe, dass sie mir hier jemand beantworten kann.
Es geht um die Abrechnung mit den Krankenkassen.
Folgendes Szenario:
Ich habe einen Patienten mit zwei Fällen, bei dem ich auch beide einzeln abrechne. Die Krankenkasse ist aber der Meinung, dass die Wiederaufnahmeregelung greift, und die Fälle zusammengeführt werden müssen. Ansonten ist bei jedem einzelnen Fall alles korrekt abgelaufen (z.B. Einhaltung §301)
Was macht dann die Krankenkasse? Bekomme ich mein Geld für beide Fälle und muss dann nach der Prüfung durch den MDK und der Richtigstellung der Rechnung Geld zurück zahlen, oder bekomme ich erst mein Geld, wenn alles korrekt abgerechnet wurde?
Wie ist es wenn das Ganze anders herum passiert? Also das KH rechnet nur ein Fall ab und die KK meint, dass es zwei sind?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Grüßchen,
Träumelinchen