Zellzüchtung bei Knorpelschäden Knie

  • Hallo Forum,

    kann mir jemand einen Tip für die OPS-Kodierung für eine im Labor durchgeführte Zellzüchtung und spätere Transplantation geben?

    Bin ich mit der 5-801c oder 5-784.6 da in der richtigen Richtung?

    Wenn man die Sachkosten betrachtet sind 3-5 Tsd. Euro schon nicht übel im gegenzug zu der ermittelten DRG.

    Mit sonnigen Grüßen aus dem Süden

    M. Buttler

  • Hallo Herr Buttler,

    DIACOS schlägt vor: offen 5-801.bh Knorpeltransplantation Knie
    oder arthroskopisch 5-812.9h Knorpeltransplantation
    wobei ich von der Logik und vom Text her ebenfalls 5-812.ah Implantation von in-vitro hergestellten Gewebekulturen oder 5-801.c** Implantation von in-vitro hergestellten Gewebekulturen nehmen würde. Vielleicht meldet sich noch ein Spezialist!?

    5-784 kommt m.E. nicht in Frage, denn bei Knochentransplantation und -transposition findet sich folgendes Exkl.: Knorpeltransplantation ( 5-801.b , 5-812.9 )

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Lieber Herr Buttler,

    die autologe Chondrozytentransplantation (ACT) und auf dieses Verfahren beziehen Sie sich ja wohl, ist im Falle einer offenen Replantation des in der Zellkultur gezüchteten Knorpels durch den OPS-Kode **5-801.c zu kodieren. Das arthroskopisch durchgeführte Pendant ist durch den Kode **5-812.a anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass dieses Verfahren ja eigentlich nur an Knie und OSG, also 6. Stelle h oder k sinnvoll ist.

    Die anderen Kode für Knorpeltransplantation beziehen sich auf einzeitige Verfahren, also die Entnahme und Verpflanzung in einer OP ohne Anzüchtung und in der Regel mit einer knöchernen Basis als osteochondrale Plastik.

    Die Entnahme zur Anzüchtung kodieren wir durch arthroskopische Biopsie (Kapitel 1-482) nach diagnostischer Arthroskopie (Kapitel 1-697).

    Der Kode aus 5-784 trifft hier m.E. nicht zu.

    Viele Grüße aus Aachen, M. Kaufmann

  • Sehr geehrte Herren,

    gestatten Sie noch eine Nachfrage zu genanntem Thema:

    Bei der Implantation des gezüchteten Knorpels in das Kniegelenk, ergibt sich mit OPS 5-801.ch (offen chir. Implantation von invitro hergestellt. Gewebekult., Kniegelenk) die DRG I30Z (Komplexe Eingriffe am Kniegelenk).

    Wie mir nun zu Ohren gekommen ist, geben \"Experten\" zu o.g. Kode auch noch die 5-780.1h (Knochenbohrung Femur distal) an. Es ergibt sich daraus die DRG I08D (Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur...).

    Wie beurteilen Sie die Angabe dieses Kodes?

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich hätte in diesem Zusammenhang eine Frage zur ambulanten Abrechnung:

    Die arthroskopische Entnahme des Knorpels am Knie zur Anzüchtung wird lt. OPS (siehe incl.) mit 5-812.8h kodiert. Dieser OPS ist aber nicht im AOP-Katalog und auch nicht im EBM aufgeführt, so dass er gar nicht ambulant abrechenbar ist, oder wie?! Die Kodierung als Biopsie trifft es meines Erachtens (aufgrund des Inclusivums bei 5-812.8h) nicht, abgesehen davon, dass dies lediglich als diagnostische Arthroskopie abzurechnen wäre.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie dieses Verfahren in anderen Kliniken gehandhabt wird?

    Vielen Dank!
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag alle miteinander,

    für die Entnahme des Knorpels bin ich anderer Meinung als Herr Nusser. Sie machen ja keine diagnostische Entnahme, dürfen den Kode also nicht in Kapitel 1 des OPS suchen. Es gibt den Kode 5-801.a für offen chirurgische und den Kode 5-812.8- für arthroskopische Entnahme eines Knorpeltransplantates, wobei jeweils im Inkl. steht: \"Entnahme von Knorpel zur Zell- und Gewebezüchtung\".
    Bei der Transplantation achten Sie, liebe Frau Buttler, auf den Unterschied einfacher in-vitro hergestellter Chondrozytentransplantate von den autogenen matrixinduzierten, denn letztere erbringen noch ein Zusatzentgelt ZE 2009-47. Erkennbar ist das z.B. im OP-Bericht daran, dass eine Matrix mit den Chondrozyten entsprechend der Schablone des Knorpeldefektes zurechtgeschnitten wird.

    Mit freundlichem Gruß

    Elisabeth Kosche

  • Schönen guten Tag Frau Kosche,

    der Thread ist schon etwas älter und die Beiträge, auf die sie geantwortet haben auch. Ich habe ihn nur wieder aufgemacht, weil das Thema passt. Ich gebe Ihnen ja auch Recht, dass der OPS 5-812.8h für die Knorpelentnahme korrekt ist, nur kann ich ihn nicht ambulant abrechnen.

    Meine Frage ist also, wer dieses Verfahren noch ambulant (zumindest die Entnahme) durchführt und wie dies abgerechnet wird?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    was spricht Ihrer Ansicht nach gegen eine stationäre Abrechnung der Knorpelentnahme? Ich persönlich hatte bei der stationären Vergütungsweise dieser Aufenthalte bisher keine \"Schwierigkeiten\", ich lasse mich aber auch gerne eines \"Besseren\" belehren!

    mit freundliche Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo Herr Schaffert,

    das gleiche Problem habe ich bei der 5-787.7* Entfernung von Osteosynthesematerial: Marknagel mit Gelenkkomponente:*

    Hier finde ich im EBM auch keine Zuordnung. Ich hab noch ein paar andere OPS.

    Wir haben zum Glück nächste Woche eine EBM 2008/ §115b - Schulung, da werde ich das Thema mal ansprechen.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo zusammen,

    Wird die Knorpelentnahme prinzipiell unter einer separaten DRG abgerechnet, oder wartet man bis die Retransplantation stattgefunden hat und rechnet alles zusammen ab?

    Vielen Dank und viele Grüße
    K.Osthoff