Zellzüchtung bei Knorpelschäden Knie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zwei Aufenthalte = 2 DRGs = 2 Rechnungen.

    Es sei denn es hat eine Fallzusammenlegung nach der FPV zu erfolgen. Ambulantes Potential ist eine andere Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • ... sorry, doch nochmal:
    Wie sieht das in der Praxis konkret aus: wie wird die Knorpelentnahme abgerechnet? Komme ich mit der Kodierung von OPS 5-812.8h für einen Tag und somit DRG I18A mit Abschlag der Sache recht nahe? Es geht mir hier nur um ein Modell für eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. Osthoff

  • Hallo,

    gibt es inzwischen Antworten auf die Frage der Abrechnung ACT-Entnahme? Der MDK fordert zunehmend diese ambulant abzurechnen. Es existiert aber ( meines Wissen) keine EBM Ziffer dafür. Grundsätzlich sind einige Entnahmen im ambulanten Rahmen möglich, aber eben nicht abbildbar? Wie handhaben das andere Häuser?

    Ein Kassenmitarbeiter hat uns als Abrechnungsangebot die 70/30 % Regel vorgeschlagen, oder den juristischen Weg zu wählen? Hat jemand dazu Erfahrungen?

    Freundliche Grüße

    Edel Hauptkorn

  • Hallo,

    das Angebot hört sich doch gut an. Denn eine fehlende Abrechnungsmöglichkeit Ambulant rechtfertigt keine stationäre Behandlung.

    Unter der Voraussetzung, dass die Behandlung grundsätzlich ambulant möglich wäre.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,

    die Frage ist auch, ob bei der Entnahme noch andere Leistungen erbracht worden sind.

    Z.B.:
    5-812.eh Chondroplastik
    5-812.5 Meniskusresektion
    ...
    welche im Katalog nach §115 b SGB V stehen und damit ambulant abrechenbar machen.

    Die ACT-Entnahme (5-801.ah?) könnte dann als Nebeneingriff kodiert werden.

    Nur so eine Idee

    Gruß

    S. Lindenau