Epilepsie + Krampfanfälle

  • Hallo zusammen,
    vielleicht kann jemand erklären, wie bei folgendem Fall kodiert werden muß:

    Patient kommt wg. Infekt stationär. Der Patient hat bekannte Epilepsie. Während des stationären Aufenthalts finden mehrere Krämpfe statt. Wird nun nur die Epilepsie als ND verschlüsselt oder auch die Krampfanfälle??

    Viele Grüße

    Wanda :d_gutefrage: [c=#c8ff00][/code]

  • Guten morgen,
    meine Vorgehensweise:
    wenn die Epilepsie behandelt wird (z.B. Tabletten) dann wird die Epilepsie kodiert.
    wenn ein Krampfanfall behandelt wird (z.B. Injektion) dann wird der Krampfanfall kodiert.
    wenn beides erfolgt, dann beides kodieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrte Kollegen,
    das kann man auch anders sehen: jeder Epileptiker hat Krampfanfälle, aber nicht jeder Krampfanfall ist Symptom einer Epilepsie. Die genauen Kriterien finden sich unter

    http://www.dgn.org/50.0.html

    Ausschnitt:

    Zitat

    Die Diagnose \"Epilepsie\" ergibt sich in der Regel erst nach dem Auftreten mehrerer epileptischer Anfälle. Eine Ausnahme von dieser Regel sind Anfälle mit hohem Wiederholungsrisiko, beispielsweise Absencen mit bilateral synchronen spike-waves im EEG. Hier kann in Zusammenschau mit den interiktalen EEG-Befunden und der Anamnese u.U. schon nach dem ersten manifest gewordenen Anfall die Diagnose \"Epilepsie\" gestellt werden. Demgegenüber erlaubt das Auftreten einzelner, auch wiederholter epileptischer Anfälle mit akuter symptomatischer Verursachung bzw. Auslösung durch identifizierbare anfallsfördernde Bedingungen wie z.B. Schlafentzug nicht die Diagnose einer Epilepsie.

    Somit könnte man argumentieren, dass bei der Diagnose Epilepsie der Krampfanfall nicht getrennt zu kodieren sei. Allerdings kann man dann den Mehraufwand bei Auftreten eines Anfalls (im Vergleich zum Epileptiker, der während des Aufenthaltes nicht krampft) nicht darstellen. Das wäre mal eine interessante Frage ans InEK, die Speziellen DKR schweigen sich zu dem Thema aus.

    Schönen Gruß und schönes Wochenende.

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Leo:
    Das wäre mal eine interessante Frage ans InEK, die Speziellen DKR schweigen sich zu dem Thema aus.

    Hallo Herr Leonhardt,

    stellen Sie sie doch mal! Die Adresse ist: medizin@inek-drg.de

    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Wanda,

    ich nehme an in ICD-Kodes ausgedrückt geht es um die Frage, ob R56.8 in diesem Fall neben G40.- kodiert werden darf.
    Ich meine nein, denn wenn der Pat. während des Aufenthaltes keine Anfälle geboten hätte, hätte die Epilepsie vermutlich keinen weiteren Aufwand verursacht und hätte gar nicht kodiert werden müssen.

    Im Gegensatz zu Herrn Leonhardt bin ich schon der Meinung, dass die DKR sich hierzu zumindest indirekt äußern:
    \"..Das Symptom wird nicht kodiert, wenn es im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet ist...\" DKR 002c (S. 6 unten) Dies bezieht sich hier zwar auf die Hauptdiagnose, trifft aber Herrn Leonhardts Punkt, dass Pat. mit HD Epilepsie nicht zwingend während des Aufenthaltes krampfen müssen und der möglicherweise unterschiedliche Aufwand sich hier nicht abbilden lässt.

    Der Zusammenhang der Anfälle und der bekannten Epilepsie ist gerade bei einem zugrundeliegenden Infekt (Senkung der Anfallsschwelle) sicher zu bejahen, so dass man daraus auch nicht gut zwei verschiedene Erkrankungen machen kann.

    Und abschließend: Musste der Pat. alleine wegen des Infektes stationär aufgenommen werden ? Oder nur, weil er im Rahmen des Infektes aufgrund der bestehenden Epilepsie eine Anfallshäufung hatte, was dann im Vordergrund der Behandlung stand ? - Dann könnte nämlich ggf. die Epilepsie zur HD werden mit Infekt als ND (die Situation haben wir in der Neurologie durchaus nicht selten, z.B. mit Harnwegsinfekten, die eigentlich hätten ambulant bleiben können !)

    Bin aber in jedem Fall auch auf die Rückmeldung vom InEK gespannt.

    Mit besten Grüßen
    Dr. K. Kessler

  • Hallo Dr. Kessler,

    ich meine, man könnte es auch so sehen:
    Epilepsie, gut eingestellt, ohne Anfälle während des stationären Aufenthaltes, muß zumindest medikamentös behandelt werden und es erfordert einen erhöhten Beobachtungsbedarf bzw. Kontrolle usw.. Kommt es während des stationären Aufenthaltes zu Anfällen, hat man einen erhöhten Aufwand (im Gegensatz zur Epilepsie ohne Anfälle). Man könnte die Anfälle als gewichtiges, eigenständiges Symptom sehen. Die können dann doch auch separat kodiert werden. Sonst kann man doch den Mehraufwand im Gegensatz zur Epilepsie ohne Anfälle nicht darstellen. Oder? Bei Diabetes gibt es ja auch ICD`s die den Mehraufwand abbilden, z.B. ohne Entgleisung oder entgleist.
    Bin aber wie Sie auch mal gespannt, ob sich InEk dazu äußert.

    Viele Grüße

    Wanda :d_zwinker:

  • Hallo Wanda,

    klar ist, wenn nachgewiesen (dokumentiert) werden kann, dass eine erhöhter Aufwand getrieben wurde (Spiegelkontrollen, mehr Beobachtung), dann darf G40.- natürlich kodiert werden. Ob die bloße Fortsetzung einer vorbestehenden medikamentösen Einstellung (ohne Änderung oder Blutspiegelkontrollen) bereits als therapeutischer Aufwand gesehen werden kann, ist m.W. in den DKR nicht eindeutig geregelt, aber m.W. gibt es diesbezgl. Äußerungen vom InEK, dass dies nicht der Fall ist.

    Natürlich ist der Anfall ein gewichtiges Symptom, aber er gehört, wenn er denn auftritt als fester Bestandteil in die Epilepsie. Ich würde bei einem Migränepatienten (G43.0) eine während des stationären Aufenthaltes auftretende Attacke ja auch nicht zusätzlich mit R51 Kopfschmerz kodieren.
    Noch ein Punkt: Gemäß ICD-10 GM darf ein definitiv epileptischer Anfall gemäß der Exklusiva-Liste nicht mit R56.8 kodiert werden. Wir verwenden R56.8 nur in den Fällen, in denen nicht entschieden werden konnte, ob ein \"Anfall\" tatsächlich epileptisch war und wir auch keine Behandlung durchführen (bei antikonvulsiver Einstellung dürfte ich ja auch im Zweifelsfall G40.- kodieren.)
    Der Vergleich mit dem entgleisten Diabetes hinkt m.E. insoweit, dass ein Anfall noch nicht zwingend eine Änderung der antikonvulsiven Einstellung bedeutet. Eine gewisse Anfallsfrequenz muss und kann oft auch unter optimierter Einstellung akzeptiert werden, während ich beim entgleisten Diabetes schon unmittelbar tätig werden muss. Aber interessant wäre die Überlegung schon, auch die G40.- mit einer 5ten Stelle zu versehen, z.B. 0 ohne aktuellen Anfall; 1 mit aktuellem Anfall

    Man muss sich, denke ich, auch von der Vorstellung verabschieden, dass man in einem Fallpauschalensystem nun in jedem einzelnen Fall seinen Aufwand vergütet bekommt. Stichwort: caseMIX - der Erlös sollte so kalkuliert sein, dass er den Mittelwert zwischen dem Aufwand für einen Pat. mit Anfall und einem Paat. ohne Anfall bildet - ob das so ist, ist eine andere Frage, die aber nicht durch Kodierstrategien gelöst werden sollte.

    NB: Aus irgendeinem unerfindlichen Grund ist in G40.- auch nur der völlig unspezifische Kode G40.6 \"Grand-Mal Anfälle, n.n.bez.\" mit einem CCL von 2 versehen, während alle anderen (insbesondere die häufigen symptomatischen Anfälle (G40.1)) einen CCL von 0 haben.

    Sorry für die etwas längliche Antwort,
    ich nehme an, das statement vom InEk ist prägnanter.

    Beste Grüße
    Dr. K. Kessler

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von kessler_k:
    Ob die bloße Fortsetzung einer vorbestehenden medikamentösen Einstellung (ohne Änderung oder Blutspiegelkontrollen) bereits als therapeutischer Aufwand gesehen werden kann, ist m.W. in den DKR nicht eindeutig geregelt, aber m.W. gibt es diesbezgl. Äußerungen vom InEK, dass dies nicht der Fall ist.

    Hallo,

    das ist ganz eindeutig geklärt und ich habe auch keine andere Antwort vom InEK bekommen.

    Mal abgesehen davon, dass die DKR keine Vorgabe der Therapieform macht, um im Sinne der DKR Nebendiagnose zu kodieren, hier das doch wohl glasklare Beispiel aus D003b Nebendiagnosen:

    Beispiel 1
    Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. In der Anamnese gibt sie eine Knieoperation vor 10 Jahren wegen eines Außenmeniskusschadens an. Danach war sie beschwerdefrei. Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt. Die sonografische Untersuchung der abdominellen Lymphknoten zeigt auch ein bekanntes Uterusmyom, das keine weitere Diagnostik und Behandlung erfordert. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion mit Therapie durch Antidepressiva. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin krankengymnastisch betreut.

    Hauptdiagnose: Chronisch myeloische Leukämie (CML)
    Nebendiagnose(n):
    Depressive Reaktion
    Lumbalgien
    Koronare Herzkrankheit

    Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.

    Die sonstigen Diagnosen (Uterus myomatosus, Z.n. OP nach Außenmeniskusschaden) erfüllen diese Definition nicht und werden deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

    Ich hoffe, diese leidige Diskussion hört langsam mal auf.
    Solange die DKR so sind, sind sie eben auch so, wie sie nun mal sind!
    Wenn sie anders sein sollen, sollen sie eben anders geschrieben werden!

  • O.k., o.k., Herr Selter,

    klarer Fall von Gesichtsfelddefekt meinerseits :rotwerd: , kann verstehen, dass sie angenervt sind.

    Wäre das also geklärt, nur die Kernfrage des Threads weiterhin nicht - R56.8 neben G40.- möglich ? (Anfrage auch an Radio Murnau :d_gutefrage: )

    Gruß

    Dr. K. Kessler

  • Hallo. Der Einwand von Herrn Kessler bezüglich der Exklusiva-Regelung zu R56.8 ist natürlich berechtigt und eindeutig. (nebenbei: der Begriff \'Krampfanfälle\' ist so unspezifisch, dass er ohnehin nicht verwendet werden sollte; ICD spricht, noch etwas schwammiger, von \'Krämpfen\'.

    Diesbezüglich bin ich also überzeugt. Auch dass die Epilepsie codiert wird, sobald sie medikamentös behandelt wird, ist wohl nicht mehr strittig.

    Trotzdem denke ich, dass hier aus der zitierten D002c eben nicht das Beispiel 2, sondern das Beispiel 3 zieht: der Anfall stellt ohne Frage ein \'eigenständiges, wichtiges Problem\' dar.

    Daher ein neuer Vorschlag, sicher ebenfalls angreifbar: Ein Code aus G40.0 bis G40.5 (hier sind die \'Epilepsien\' und \'epileptischen Syndrome\' aufgeführt) zur Codierung der Grunderkrankung; und zusätzlich ein Code aus G40.6, G40.7, G40.8 oder G41 je nach während der Behandlung aufgetretenem Anfall.

    Ich schlage vor, dass wir nicht weiter im Trüben fischen, sondern der Antwort des InEK harren (Anfrage ist raus, danke für den Tip, Herr Selter!); ich melde mich dann.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von kessler_k:
    klarer Fall von Gesichtsfelddefekt meinerseits :rotwerd: , kann verstehen, dass sie angenervt sind.

    Wäre das also geklärt, nur die Kernfrage des Threads weiterhin nicht - R56.8 neben G40.- möglich ? (Anfrage auch an Radio Murnau :d_gutefrage: )

    Hallo Herr Kessler,

    bitte nicht falsch verstehen.
    Ich bin nicht genervt, weil Einzelne die DKR nicht so gut kennen, sondern weil diese Argumentationsschiene (Tabletten weitergegeben ist keine Therapie oder siehe auch Diskussion `Hypokaliämie´) ja auch oft vom MDK vorgebracht wird (auch dort sollte man mal die DKR an den klaren Stellen nicht weiter ignorieren!). Was mich dann ganz besonders nervt, ist solche Vorgaben in halboffiziellen `Kodierleitfäden´ zu lesen. So findet man z.B. im Kodierleitfaden Nephrologie, Version 1/2003 (Herausgegeben von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie (DAGKN) und der Gesellschaft für Nephrologie (GfN) in Zusammenarbeit mit der DRG-Research-Group, Universitätsklinikum Münster) auf Seite 60 folgendes:

    Kalium
    E87.5 Hyperkaliämie
    E87.6 Hypokaliämie
    Die Hypokaliämie sollte nur kodiert werden, wenn eine Therapie notwendig war, Kaliumtabletten reichen dafür nicht aus.

    Was soll das bitte? Tabletten sind hier in diesem speziellen Fall keine Therapie? Zumindest steht da \"sollte\", was wohl klar einen Wunsch darstellt und bestimmt keine begründete Regeldarstellung.

    Ich kann nur davon abraten, solchen \"Wünschen\" zu folgen, ansonsten können wir uns gleich von einer einheitlichen Kodierung verabschieden, die noch gar nicht erreicht ist.

    Zur Kodierung der Krämpfe:

    Ich habe da so meine Schwierigkeiten mit den G40-Kodes, da sie zum Teil eben den Aspekt des Anfalls im Titel stehen haben (siehe z.B. G40.2, .3). Andererseits findet man unter G40.9 Epilepsie n.n.b.; Epileptische: Anfälle o.n.A.
    Deswegen frage ich mal beim DIMDI nach, wie der/die Kode(s) zu verstehen ist.

    Was die Kodierung im Sinne der DKR betrifft ist es klar: Eigenes Problem = Kodierung. Es muss nur geklärt werden, ob der Anfall nicht schon in den G-Kodes enthalten ist.

    Schönen Gruß in meine (alte) Heimat und Uni.