Hallo Forumsmitglieder ,
ist für folgendes Beispiel die DKR D002c Hauptdiagnose / Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose zu verwenden ?
Patient kommt mit akuter Lungenembolie zur stationären Aufnahme .
-> Akuttherapie
Als Ursache der Lungenembolie stellt sich eine Phlebothrombose der unteren Extremität dar .
-> Therapie
nun zur Zuweisung der HD unter Beachtung oben genannter Kodierrichtlinie welche besagt :
Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als
Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit
vergesellschaftet sind .
Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert .
Läßt sich diese Kodierrichtlinie auf mein Beispiel übertragen ?
Sprich Lungenembolie ist als \"Symptom\" der Phlebothrombose zu sehen und somit -da ja auch Behandlung der Grunderkrankung (Phlebothrombose)- als Nebendiagnose zu kodieren ?
Oder bin ich hier völlig auf dem \"Holzweg\" ??? :sterne:
Mit freundlichen Grüßen
Mario Schädlich