Hallo Forum,
Zum Thema Wiederaufnahme und Rückverlegung ist schon sehr viel geschrieben worden. Aber trotzdem habe ich noch eine konkrete Frage, wie folgende Fallkonstellation zu bewerten ist. (Die Kodierung lasse ich außer Betracht)
Wir, Krankenhaus A, verlegen einen Patienten in Krankenhaus B.
Innerhalb von 30 Tagen wird der Patient wieder zu uns verlegt, aber aus Krankenhaus C, in das er zwischenzeitlich aus Krankenhaus B verlegt worden ist.
Nun meine Frage: Gilt dies als ein Fall für unser Haus? Meines Erachtens nicht, da ein drittes Krankenhaus beteiligt ist.
Wie sieht es mit Verlegungsabschlägen aus?
Vielen Dank und einen schönen Abend :sterne:
BBG