Hallo Susanne!
Ich glaube, daß es vollkommen korrekt ist, in o.g. Palliativsituation die zur Debatte stehenden Symptome des Patienten umfassend zu verschlüsseln. Genau so praktizieren wir es hier im Hause auf unserer Palliativstation auch!
Palliativpatienten zeichenen sich im allgemeinen genau dadurch aus, daß sie zumeist mehrere Behandlungs-bedürftige Symptome bieten und genau aufgrund dieser komplexen Symptomatik sowie der terminalen Krankheitsphase intensiver Betreuung bedürfen. Im genannten Fall ist es sicherlich schön, wenn sich die Symptome durch eine einzige \"Wunderpille\" wie Dexamethason bessern lassen, aber eine alleinige Reduktion des therapeutischen Bemühens auf die regelmäßige Gabe von Dexa ist ja nur ein Bruchteil der Realität. Schließlich bedürfen Pat. in einer Palliativsituation auch umfangreicher ärztlicher, pflegerischer, ggf. psychologischer und v.a. seelsorgerischer Zuwendung. Dies sind alles Dinge, die sich zwar schlecht in irgendwelche prozeduralen Codes packen lassen, die solche Pat. aber durchaus anspruchsvoll machen und somit sehr wohl den Behandlungsaufwand erhöhen.
Da man es nur selten mit nur einem isolierten Problemsymptom zu tun hat, geschweige denn wirklich sagen kann, welches von mehreren das Hauptsymptom war, es sich aber letztlich um die mehr oder weniger terminale Behandlung eines Malignoms handelt, codieren wir im Hause im allg. das Malignom als HD, relevante Metastasen als ND und die vorliegenden Symptome ebenfalls als ND, zusätzlich Z51.5. für Palliativbehandlung.
Gruß aus Schleswig-Holstein
Thorsten